23.05.2014 16:06:31
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Bundesrat in Deutschland legt Änderungswünsche für EEG-Reform vor
BERLIN (AFP)--Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Förderung von Ökostrom hat noch einige Hürden in Deutschland zu überwinden: Der Bundesrat schlug in einer Stellungnahme zum Entwurf der EEG-Novelle am Freitag mehr als 20 Änderungen vor. Unter anderem forderte die Länderkammer eine geringere Belastung der Eigenstromförderung aus erneuerbaren Energien, Vertrauensschutz für bereits genehmigte Windkraftprojekte und eine Verschiebung des Stichtags für das rückwirkende Inkrafttreten der Gesetzesnovelle. Insgesamt bekannten sich die Länder aber zu dem im April mit der Bundesregierung getroffenen Kompromiss.
Die Bewältigung der Energiewende war das zentrale Thema der Bundesratssitzung. Allein zum Entwurf des reformierten EEG lagen 97 Änderungsvorschläge vor, von denen die meisten aber keine Mehrheit fanden. Was die umstrittenen Ausnahmen energieintensiver Unternehmen von der Ökostrom-Umlage angeht, sprachen sich die Länder unter anderem dafür aus, die Antragsstellung auf die Befreiung weniger restriktiv zu handhaben.
Bund und Länder hatten sich im Frühjahr nach monatelangem Streit auf die Grundzüge einer EEG-Reform geeinigt. Demnach werden für alle erneuerbaren Energieträger wie Windkraft, Solarenergie und Biomasse künftig die Ausbauziele gesenkt. Unternehmen, die ihren Strom selbst produzieren, sollen künftig auch die EEG-Umlage zahlen müssen; ausgenommen werden Kleinanlagen etwa auf Privathäusern. Die Bundesländer verfolgen allerdings bei der Energiewende - je nach ihren eigenen Schwerpunkten in der Energiepolitik - eigene Ziele.
Wirtschaftsstaatssekretärin Brigitte Zypries warb im Bundesrat erneut für die "gemeinsame Aufgabe", eine verlässliche, saubere und bezahlbare Reform der Stromversorgung sicherzustellen. Es sei das Wesen des Kompromisses, dass "manche Interessen unberücksichtigt bleiben müssen".
Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) forderte die Bundesregierung zum Einlenken bei den Änderungswünschen auf. "Andernfalls würde sie eine Chance vergeben, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu sichern und einen möglichen Kompromiss mit den Ländern über die EEG-Reform zu erreichen", erklärte er in Berlin.
Abgelehnt wurde im Bundesrat ein Antrag Bayerns, den Ländern durch eine Öffnungsklausel zu ermöglichen, den Abstand von Windrädern zu Wohnvierteln künftig in Eigenregie festzulegen. Das geltende Recht ermögliche Ländern und Kommunen bereits jetzt, über bauplanungs- und immissionsrechtliche Regelungen solche Mindestabstände zu formulieren, hieß es zur Begründung.
DJG/brb
(END) Dow Jones NewswiresMay 23, 2014 09:33 ET (13:33 GMT)- - 09 33 AM EDT 05-23-14
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