Weitere Runde 28.07.2020 12:58:00

BMW, Daimler, VW im Fokus: Umwelthilfe klagt gegen Dieselkonzerne vor dem EuGH

BMW, Daimler, VW im Fokus: Umwelthilfe klagt gegen Dieselkonzerne vor dem EuGH

Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist es nach eigenen Angaben gelungen, mit ihren Klagen gegen die Autokonzerne und gegen die Bundesregierung vor das Luxemburger Gericht zu kommen. Dabei gehe es um die Überprüfung der Typzulassung der betroffenen Diesel-Fahrzeuge, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in Berlin. "Wir rechnen noch in diesem Jahr mit einer Grundsatzentscheidung."

Im dem Fall gehe es um die Frage, ob die Autohersteller Grenzwerte allenfalls im Labor einhalten dürfen oder diese auch auf der Straße eingehalten werden müssten, so Resch. Mehr als 10 Millionen Dieselfahrzeuge der Hersteller BMW, Daimler und Volkswagen enthalten laut DUH nach wie vor unerlaubte Abschalteinrichtungen. Die Abgasreinigung funktioniere teils selbst bei Euronorm 6 nicht, wodurch die Grenzwerte für saubere Luft um teilweise den Faktor 30 überschritten würden.

Nach einer entsprechenden Stellungnahme der EU-Kommission ist Resch "sehr zuversichtlich", dass das EuGH-Urteil zu einer Entschädigung der betroffenen Autofahrer führe. Das Ziel sei, "dass diese Fahrzeuge stillgelegt oder erst nach einer wirksamen Hardware-Nachrüstung weitergenutzt werden können - auf Kosten der Hersteller", betonte der DUH-Geschäftsführer.

Der Verein hat nach eigenen Angaben bereits fünf Jahre im Dieselskandal geklagt. Die Autoindustrie habe über den damaligen Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) noch versucht, eine Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zu erwirken, erklärte Resch. So hätte den Verbänden die Klage-Befugnis für den Autosektor genommen werden sollen. "Diese Frage wird jetzt vom Europäischen Gerichtshof mit geklärt."

Erst vor wenigen Wochen hatte der EuGH geurteilt, dass Geschädigte des Volkswagen-Abgasskandals in dem Land, in dem sie ihr Auto gekauft haben, auf Schadenersatz klagen dürfen. Damit müssen Betroffene sich nicht mehr an die Gerichte desjenigen Landes wenden, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Grundlage war eine Sammelklage in Österreich.

DJG/pso/jhe

BERLIN (Dow Jones)

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