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BAWAG-Aktie leichter: Rechtsstreit mit Linz um Swap mit Vergleich beendet

BAWAG-Aktie leichter: Rechtsstreit mit Linz um Swap mit Vergleich beendet

Am Dienstag haben Stadt und BAWAG einen Vergleich im Handelsgericht Wien geschlossen. Damit wurde der von den Anwaltsteams der Streitparteien ausgehandelte und vom Linzer Stadtsenat sowie dem Gemeinderat mehrheitlich beschlossene Vorschlag bestätigt, berichtete die Stadt in einer Presseaussendung am Mittwoch. Schadenersatzansprüche an die damals handelnden Personen sollen geprüft werden.

Der Vergleich sieht die Zahlung von 12 Mio. Euro durch die Stadt Linz und den Verzicht der Streitteile auf alle möglichen wechselseitigen Forderungen und Ansprüche vor. "Dieser gerichtliche Vergleich nimmt den Linzerinnen und Linzern eine große Last von den Schultern, indem eine kostspielige und aufwändige Fortsetzung des Rechtsstreites zwischen der BAWAG AG und der Stadt Linz abgewendet werden konnte", sagte Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ). Ermöglicht hätten die Einigung die Arbeit des Juristenteams und der mehrheitliche Beschluss durch SPÖ, ÖVP, Grüne, Neos und MFG im Gemeinderat, der den sachpolitischen Kooperationswillen über Parteigrenzen hinweg belege.

FPÖ-Fraktionsobmann Wolfgang Grabmayr - die FPÖ hatte den Gemeinderatsbeschluss nicht mitgetragen - appellierte in einer Presseaussendung an Luger nun zu klären, ob die Stadt Schadenersatz von den damals handelnden Akteuren, die das Swapgeschäft abgeschlossen haben, fordern "kann oder sogar muss". Luger berichtete, er habe sich bereits 2014 auf Anraten des Anwaltsteams entschieden, eine "definitive Prüfung der Schadenersatzforderungen erst nach Abschluss des Rechtsstreites durchführen zu lassen". Konkret handle es sich um Schadenersatzansprüche gegenüber den ehemaligen verantwortlichen Personen, Altbürgermeister Franz Dobusch, den früheren Finanzstadtrat Johann Mayr und den ehemaligen Finanzdirektor Walter Penn.

Ein Universitätsprofessor, dessen spezielle Expertise im Arbeitsrecht liege, solle nun eine fachlich gründliche Prüfung durchführen. Danach soll klar sein, inwieweit Schadenersatz gefordert werden kann, ließ Luger in einer Presseaussendung wissen.

Im Jahr 2007 hatte der damalige Linzer Finanzdirektor das Swapgeschäft - eine Art Kurs-Zins-Wette - zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Mio. Schweizer Franken (195 Mio. Euro) mit der BAWAG abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken wuchs der Wert des Swaps 4175 auf mehrere hundert Millionen Euro, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. Die Stadt Linz stellte im Jahr 2011 die fälligen Raten für den Swap ein, seitdem läuft der Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der Bank.

Die Stadt klagte die BAWAG am 2. November 2011 auf Rückzahlung der aus ihrer Sicht geleisteten Überzahlungen von 30,6 Mio. Schweizer Franken, weil das Geschäft ungültig gewesen sei. Die BAWAG wehrte sich neun Tage später mit einer Gegenklage, in der sie 417,7 Mio. Euro von der Stadt forderte. Ein mittlerweile rechtskräftiges Zwischenurteil befand, dass der Vertrag rechtsunwirksam zustande gekommen sei, da keine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorlag. Die Stadt Linz hatte damit einen wichtigen Etappensieg errungen. Die Bank forderte allerdings noch Schadenersatz für den entstandenen "Vertrauensschaden", weil sie darauf vertraut hatte, dass der Finanzdirektor das Recht hatte, das Geschäft abzuschließen.

In Wien zeigte sich die BAWAG-Aktie zur Schlussglocke 0,26 Prozent tiefer bei 56,50 Euro.

inn/sag

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Bildquelle: BAWAG P.S.K.,Bawag

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