Abschöpfungszinsen |
12.01.2022 16:27:00
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BAWAG-Aktie leicht im Minus: EZB und BAWAG weiterhin im Rechtsstreit über Zinsen
Dem vorangegangen war die Vorschreibung von Abschöpfungszinsen. Diese sind im österreichischen Bankwesengesetz unter anderem dann vorgesehen, wenn Banken die zulässigen Großkreditgrenzen überschreiten, was eine Verwaltungsübertretung darstellt. Aufgrund der Größe der Bankinstitute werden die BAWAG und die Sberbank Europe von der EZB beaufsichtigt, sie führt daher auch das Verwaltungsverfahren.
Wie hoch die von der EZB eingeforderte Summe ist, sei nicht zu eruieren. Die BAWAG gibt keine Stellungnahme ab und die Sberbank Europe bestätigt nur, dass sie "Rechtsmittel gegen die EZB eingebracht und beantragt hat, den Beschluss von 2. August für nichtig erklären zu lassen", so die Onlineausgabe des "Standard". Die EZB nehme zu laufenden Verfahren und einzelnen Banken keine Stellung, die FMA verweise auf die EZB. Laut dem Bericht vertritt die BAWAG unter anderem die Meinung, dass die EZB gar nicht zuständig dafür ist, ihr Abschöpfungszinsen aufzuerlegen.
Im Wiener Handel fällt die BAWAG-Aktie zeitweise um 0,09 Prozent auf 53,65 Euro.stf/cgh
(APA)
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