"Fehlurteil" |
21.08.2023 17:09:00
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AstraZeneca-Aktie gefragt: Klage Impfschaden durch AstraZeneca-Vakzin gegen Corona abgewiesen
"Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt", sagte die Klägerin, die zum Zeitpunkt der Impfung mit AstraZeneca 40 Jahre alt war. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei.
Ihr Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller AstraZeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, "ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war".
Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte ihr Anwalt in Mainz. Er nannte das Urteil des Landgerichts einen "Bärendienst" für die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie. Die Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Länder zu lange an AstraZeneca als Impfstoff festgehalten. Sie fürchte, dass ihr Fall erst vom Europäischen Gerichtshof entschieden werde.
Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.
Die Aktie des Impfstoffherstellers profitiert daraufhin: In London geht es für das Papier zeitweise um 0,19 Prozent nach oben auf 106,78 Pfund.
MAINZ (dpa-AFX)
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