Milliardenforderungen |
10.09.2024 21:26:00
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Apple-Aktie und Alphabet-Akite uneinheitlich: EuGH bestätigt Milliardenstrafen gegen beide Konzerne
Die EU-Kommission verhängte gegen Google 2017 eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro. Hintergrund war die Einschätzung, dass der Internetriese auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte. Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.
Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017.
Google und sein Mutterkonzern Alphabet (Alphabet A (ex Google)) klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und anschließend vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH. Dieser wies nun das Rechtsmittel zurück und gab der EU-Kommission endgültig Recht. Das Verhalten von Google sei in diesem Fall diskriminierend und entspreche nicht dem Leistungswettbewerb.
Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission überzogen Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Milliardenstrafen, die dem Konzern allerdings wegen seines boomenden Online-Werbegeschäfts keine großen Probleme machten.
Bereits nächste Woche entscheidet das Gericht der EU über einen ähnlich gelagerten Fall. Dabei geht es um die Frage, ob Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst "AdSense for Search" andere Anbieter unzulässigerweise behinderte und die Geldbuße der EU-Kommission in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gerechtfertigt war.
Die Alphabet-Aktie zeigt sich an der NASDAQ dennoch zeitweise 1,12 Prozent stärker bei 151,22 US-Dollar.
Auch Apple mit Niederlage
Im Streit mit der EU-Kommission um rund 13 Milliarden Euro Steuernachzahlungen hat Apple vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine endgültige Niederlage erlitten. Die Richter in Luxemburg hoben ein vorheriges Urteil zugunsten von Apple auf und gaben der Brüsseler Behörde Recht.
Hintergrund ist ein langwieriges Tauziehen um Steuervergünstigungen, die Irland Apple gewährt hatte. Die EU-Kommission hält dieses Vorgehen für wettbewerbsverzerrend. 2016 forderte die Brüsseler Behörde Apple auf, 13 Milliarden Euro Steuern plus Zinsen zu zahlen. Das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto.
Der iPhone-Konzern betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.
2020 setzte sich der Konzern vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH und errang nun einen Erfolg: Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern sei, entschieden die Richter.
Die Apple-Aktie verliert im US-Handel an der NASDAQ 0,15 Prozent auf 220,58 US-Dollar ein.
DIW lobt die Urteile
Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Google und Apple sind nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) ein "bedeutender Tag" für die EU-Wettbewerbspolitik und Bemühungen um faire Bedingungen im europäischen Binnenmarkt. DIW-Experte Tomaso Duso sagte, dass die Urteilsbestätigung über eine Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google wegen Machtmissbrauchs und das Urteil über unzulässige Steuervergünstigungen von Irland an Apple in Höhe von 13 Milliarden Euro die Wettbewerbspolitik der EU-Kommission stärken werde. Die Urteile senden laut Duso ein starkes Signal an große Technologiekonzerne, dass Steuerabsprachen mit willigen Mitgliedstaaten nicht dazu genutzt werden dürften, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu verzerren.
Die Entscheidung gegen die Monopolstellung von Google und deren Missbrauch sei fast schon erwartet worden. Das Urteil im Fall Apple sei hingegen ein "überraschender und wichtiger" Erfolg für die Europäische Kommission, da die EU-Gerichte zuvor die Position von Apple gestützt hätten, dass die gewährten Steuervergünstigungen keinen wettbewerbsverzerrenden Vorteil darstellten.
"Die Entscheidung stellt jedoch klar, dass Steuerabkommen, die multinationale Unternehmen deutlich niedriger besteuern als andere Unternehmen, gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen", sagte Duso. Aus wettbewerbspolitischer Sicht sei dieser Fall besonders bemerkenswert, da er grundsätzliche Fragen zur Steuerpolitik multinationaler Unternehmen und deren Auswirkungen auf den fairen Wettbewerb in Europa aufwerfe.
"Die Entscheidung zeigt, dass Unternehmen keine Steuerstrukturen nutzen dürfen, die ihnen unlautere Vorteile gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen. Denn das würde den Binnenmarkt weniger fair machen und zu verzerrten Entscheidungen auf Seiten vieler Akteure führen", sagte Duso.
LUXEMBURG (dpa-AFX) / BERLIN (Dow Jones)
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