Gerichtsverfahren |
05.04.2023 22:00:00
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Apple-Aktie im Minus: Apple verliert im Streit um Marke Apple Music
Apples Weg zur Verwendung des eigenen Firmennamens bei allem, was mit Musik zu tun hat, war schon früher schwierig - und das hat mit den Beatles zu tun. Die Mitglieder der legendären Band stellten 1968 das Londoner Unternehmen Apple Corps für Geschäfte rund um ihre Musik auf die Beine.
Zehn Jahre später verklagte Apple Corps die von Steve Jobs und Steve Wozniak frisch gegründete Firma Apple Computer mit dem Vorwurf der Markenrechtsverletzung. Der Streit wurde in den 80er Jahren mit einem Deal beigelegt: Apple Computer hält sich aus dem Musikgeschäft heraus, Apple Corps aus der Computer-Branche.
Die Einigung wurde auf die Probe gestellt, nachdem der in Kalifornien ansässige Apple-Konzern die Download-Plattform iTunes startete. Apple Corps warf der Gegenseite Vertragsbruch vor, verlor aber vor Gericht. Danach kaufte Jobs der Beatles-Firma 2007 ihre gesamten Markenrechte auf den Namen Apple ab.
Dadurch kann Apple nun darauf verweisen, Inhaber einer seit 1968 im Musikgeschäft genutzten Marke zu sein - der grüne Apfel von Apple Corps findet sich etwa auf Schallplatten und CDs der Beatles. Im Streit mit Bertini konnte der iPhone-Konzern in erster Instanz mit dem Argument einer früheren Verwendung überzeugen.
Das Berufungsgericht sah jedoch ein Problem. Der Konzern hatte die Marke Apple Music unter anderem auch für Live-Auftritte angemeldet. Das sei aber etwas anderes als die Nutzung der Apple-Marke durch die Beatles für Musik-Aufnahmen, entschieden die Berufungsrichter - und lehnten die Registrierung von Apple Music ab. Ob Apple dagegen in Berufung gehen und vor das Oberste Gericht der USA ziehen will, war zunächst unklar.
Bertini vertreibt seit Mitte der 90er Jahre unter dem Namen Apple Jazz auch aufgezeichnete Musik seiner Musikfirma. Den Streaming-Dienst Apple Music startete der Konzern im Juni 2015.
Bundeskartellamt: Apple kommt unter verschärfte Wettbewerbsaufsicht
Das Bundeskartellamt will nach anderen Tech-Riesen auch Apple unter eine verschärfte Wettbewerbsaufsicht stellen. Die Behörde stufte den iPhone-Konzern am Mittwoch als ein Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" ein. Apple will gegen die Entscheidung Berufung einlegen.Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte, die "wirtschaftliche Machtposition" von Apple eröffne dem Konzern "vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Verhaltensspielräume". Er verwies dabei unter anderem auf das wirtschaftliche Ökosystem rund um das iPhone.
Apple verfüge "über marktbeherrschende, mindestens jedoch marktstarke Stellungen auf allen vertikal verbundenen Stufen ausgehend von Smartphones, Tablets und Smartwatches über die eigenen Betriebssysteme bis hin zum Apple App Store", argumentierte das Kartellamt.
Apple konterte: "Die Einordnung des Bundeskartellamts stellt den harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch dar." Die Einschätzung der Behörde vernachlässige auch den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stelle. Apple werde weiter mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, "um die Bedenken zu verstehen".
Das Kartellamt bekam 2021 mehr Vollmachten bei Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss und kann ihnen Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden.
Die Google-Mutter Alphabet wurde im Januar 2022 als ein solches Unternehmen eingestuft, der Facebook-Konzern Meta Platforms folgte im Mai und Amazon im Juli. Genauso wie Apple will der weltgrößte Online-Händler will das nicht akzeptieren - die Beschwerde liegt beim Bundesgerichtshof. Zu Microsoft wurde eine Prüfung eingeleitet.
Im NASDAQ-Handel gab die Apple-Aktie letztendlich 1,13 Prozent auf 163,76 US-Dollar ab.
WASHINGTON / BONN (dpa-AFX)
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