01.03.2022 22:47:38
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APA ots news: FMA untersagt auf Anweisung der EZB der "Sberbank Europe AG"...
APA ots news: FMA untersagt auf Anweisung der EZB der "Sberbank Europe AG" die Fortführung des Geschäftsbetriebes.
MMag. Dr. Gerd Konezny zum Regierungskommissär bestellt
Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
hat heute auf Anweisung der Europäischen Zentralbank (EZB) per
Bescheid dem konzessionierten Kreditinstitut "Sberbank Europe AG" mit
Sitz in 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 3, die Fortführung des
Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt und den
Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt MMag. Dr. Gerd Konezny, 1090 Wien,
Währingerstraße 16/20, als Regierungskommissär bestellt. Der
Regierungskommissär wird insbesondere zu berichten haben, ob und
gegebenenfalls wann ein Insolvenztatbestand erfüllt ist. Bei der
"Sberbank Europe AG" handelt es sich um ein im europäischen
Bankenaufsichtssystem SSM (Single Supervisory Mechanism) bedeutendes
Kreditinstitut (Significant Institution), das der direkten Aufsicht
der EZB untersteht. Die FMA trifft daher obige Maßnahmen auf
Anweisung der EZB. Die Untersagung des Geschäftsbetriebes löst
gesetzlich den Einlagensicherungsfall aus, weshalb das
österreichische Einlagensicherungssystem gesicherte Einlagen
innerhalb von zehn Bankarbeitstagen auszuzahlen hat. Diese Maßnahmen
erfolgen zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur
Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten
Vermögenswerte.
SRB: Kein öffentliches Interesse an Abwicklung gemäß BRRD
Die Maßnahmen der Europäischen Zentralbank erfolgen, da sie am 27.
Februar 2022 festgestellt hat, dass die Sberbank Europe AG aufgrund
der geopolitischen Entwicklungen und massiver Liquiditätsabflüsse in
massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt und möglicherweise
zahlungsunfähig wird ("failing or likely to fail" - FOLTF). Die
europäische Abwicklungsbehörde SRB - die für Sberbank Europe AG
direkt zuständig ist - hat daraufhin über die Bank ein Moratorium bis
1. März 2022, 23:59 Uhr verhängt, um zu prüfen, ob eine Sanierung
oder Abwicklung der Bank unter den besonderen Rechten und Pflichten
des europäischen Abwicklungsregimes gemäß der Europäischen
Bankensanierungs- und Abwicklungsrichtlinie im öffentlichen Interesse
ist und ist zum Schluss gekommen, dass dies nicht der Fall ist.
Dementsprechend hat die EZB die FMA angewiesen, unverzüglich obige
Maßnahmen durchzusetzen.
Einlagensicherungsfall Sberbank Europe AG
Die behördliche Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes
löst gesetzlich den Einlagensicherungsfall aus. Damit hat das
österreichische Einlagensicherungssystem gesicherte Einlagen bis zu
einem Beitrag von 100.000.- innerhalb von längstens zehn
Bankarbeitstagen auszuzahlen. Das Entschädigungsverfahren wird durch
die
Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA)
1010 Wien, Wipplingerstraße 34/DG4
Hotline national: 0800 404345
Hotline international: +43 (1) 3589034
Email: sberbank@einlagensicherung.at
abgewickelt.
Detaillierte Informationen zur Einlagensicherung in Österreich
finden Sie überdies unter dem Link
[www.fma.gv.at/Konto/einlagensicherung]
(http://www.fma.gv.at/Konto/einlagensicherung) auf der Website der
FMA.
Rechtliche Grundlagen der behördlichen Maßnahmen
Gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz (BWG) kann die FMA "bei Gefahr für
die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber
seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm
anvertrauten Vermögenswerte zur Abwendung dieser Gefahr befristete
Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach
Wirksamkeitsbeginn außer Kraft treten."
Zu diesem Zweck kann die FMA unter anderem gemäß § 70 (2) Z 4 BWG
"die Fortführung des Geschäftsbetriebes ganz oder teilweise
untersagen" sowie gemäß § 70 (2) Z 2 "eine fachkundige
Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem Berufsstand
der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört." Diese
Aufsichtsperson hat gemäß § 70 (2) Z 2 lit b "im Falle, dass dem
Kreditinstitut die Fortführung der Geschäfte ganz oder teilweise
untersagt wurde, einzelne Geschäfte zu erlauben, die die obige Gefahr
nicht vergrößern."
Weitere Informationen zur Entscheidung des SRB finden Sie unter
dem Link:
[https://www.srb.europa.eu/en/content/sberbank-europe-ag-croatian-and
-slovenian-subsidiaries-resume-operations-after-being-sold]
(https://www.srb.europa.eu/en/content/sberbank-europe-ag-croatian-and
-slovenian-subsidiaries-resume-operations-after-being-sold)
Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
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OTS0195 2022-03-01/22:42
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