01.03.2022 22:47:38

APA ots news: FMA untersagt auf Anweisung der EZB der "Sberbank Europe AG"...

APA ots news: FMA untersagt auf Anweisung der EZB der "Sberbank Europe AG" die Fortführung des Geschäftsbetriebes.

MMag. Dr. Gerd Konezny zum Regierungskommissär bestellt

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)

hat heute auf Anweisung der Europäischen Zentralbank (EZB) per

Bescheid dem konzessionierten Kreditinstitut "Sberbank Europe AG" mit

Sitz in 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 3, die Fortführung des

Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt und den

Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt MMag. Dr. Gerd Konezny, 1090 Wien,

Währingerstraße 16/20, als Regierungskommissär bestellt. Der

Regierungskommissär wird insbesondere zu berichten haben, ob und

gegebenenfalls wann ein Insolvenztatbestand erfüllt ist. Bei der

"Sberbank Europe AG" handelt es sich um ein im europäischen

Bankenaufsichtssystem SSM (Single Supervisory Mechanism) bedeutendes

Kreditinstitut (Significant Institution), das der direkten Aufsicht

der EZB untersteht. Die FMA trifft daher obige Maßnahmen auf

Anweisung der EZB. Die Untersagung des Geschäftsbetriebes löst

gesetzlich den Einlagensicherungsfall aus, weshalb das

österreichische Einlagensicherungssystem gesicherte Einlagen

innerhalb von zehn Bankarbeitstagen auszuzahlen hat. Diese Maßnahmen

erfolgen zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur

Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten

Vermögenswerte.

SRB: Kein öffentliches Interesse an Abwicklung gemäß BRRD

Die Maßnahmen der Europäischen Zentralbank erfolgen, da sie am 27.

Februar 2022 festgestellt hat, dass die Sberbank Europe AG aufgrund

der geopolitischen Entwicklungen und massiver Liquiditätsabflüsse in

massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt und möglicherweise

zahlungsunfähig wird ("failing or likely to fail" - FOLTF). Die

europäische Abwicklungsbehörde SRB - die für Sberbank Europe AG

direkt zuständig ist - hat daraufhin über die Bank ein Moratorium bis

1. März 2022, 23:59 Uhr verhängt, um zu prüfen, ob eine Sanierung

oder Abwicklung der Bank unter den besonderen Rechten und Pflichten

des europäischen Abwicklungsregimes gemäß der Europäischen

Bankensanierungs- und Abwicklungsrichtlinie im öffentlichen Interesse

ist und ist zum Schluss gekommen, dass dies nicht der Fall ist.

Dementsprechend hat die EZB die FMA angewiesen, unverzüglich obige

Maßnahmen durchzusetzen.

Einlagensicherungsfall Sberbank Europe AG

Die behördliche Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes

löst gesetzlich den Einlagensicherungsfall aus. Damit hat das

österreichische Einlagensicherungssystem gesicherte Einlagen bis zu

einem Beitrag von 100.000.- innerhalb von längstens zehn

Bankarbeitstagen auszuzahlen. Das Entschädigungsverfahren wird durch

die

Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA)

1010 Wien, Wipplingerstraße 34/DG4

Hotline national: 0800 404345

Hotline international: +43 (1) 3589034

Email: sberbank@einlagensicherung.at

abgewickelt.

Detaillierte Informationen zur Einlagensicherung in Österreich

finden Sie überdies unter dem Link

[www.fma.gv.at/Konto/einlagensicherung]

(http://www.fma.gv.at/Konto/einlagensicherung) auf der Website der

FMA.

Rechtliche Grundlagen der behördlichen Maßnahmen

Gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz (BWG) kann die FMA "bei Gefahr für

die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber

seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm

anvertrauten Vermögenswerte zur Abwendung dieser Gefahr befristete

Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach

Wirksamkeitsbeginn außer Kraft treten."

Zu diesem Zweck kann die FMA unter anderem gemäß § 70 (2) Z 4 BWG

"die Fortführung des Geschäftsbetriebes ganz oder teilweise

untersagen" sowie gemäß § 70 (2) Z 2 "eine fachkundige

Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem Berufsstand

der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört." Diese

Aufsichtsperson hat gemäß § 70 (2) Z 2 lit b "im Falle, dass dem

Kreditinstitut die Fortführung der Geschäfte ganz oder teilweise

untersagt wurde, einzelne Geschäfte zu erlauben, die die obige Gefahr

nicht vergrößern."

Weitere Informationen zur Entscheidung des SRB finden Sie unter

dem Link:

[https://www.srb.europa.eu/en/content/sberbank-europe-ag-croatian-and

-slovenian-subsidiaries-resume-operations-after-being-sold]

(https://www.srb.europa.eu/en/content/sberbank-europe-ag-croatian-and

-slovenian-subsidiaries-resume-operations-after-being-sold)

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0195 2022-03-01/22:42

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