Anschluss an Strafverfahren |
21.06.2016 08:07:00
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VKI organisiert Sammelaktion für betroffene VW-Geschädigte
Mehr als 60.000 betroffene VW-Fahrer haben sich bereits beim VKI gemeldet. Sie fühlen sich von VW geschädigt und wollen weitere Ansprüche geltend machen. Der VKI bietet ihnen nun an, sich dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Privatbeteiligte anzuschließen, kündigte VKI-Juristin Ulrike Wolf auf Anfrage der APA an.
Während VW versuche, seine europäischen Kunden hinzuhalten, würden Kunden in den USA laut Medienberichten schon Entschädigungen in Höhe von 5.000 Dollar (4.443 Euro) angeboten. "Es ist untragbar, dass VW in den USA seinen Kunden Geldersatz anbietet, weil dort das scharfe Schwert von Sammelklagen droht, und in Europa seine Kunden im Regen stehen lässt", befindet die Konsumentenschützerin.
Aus Sicht des VKI haben die betroffenen VW-Kunden nicht nur Anspruch auf Behebung der Manipulationssoftware, sondern auch auf Geld. Dies, weil VW-Besitzer für ihr Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger bekämen. Dieser merkantile Minderwert, wie ihn Juristen nennen, sei zu ersetzen. "Ein Schaden kann auch darin liegen, dass man sich seinerzeit für das teurere Diesel-Modell entschieden hat und im Lichte des Skandals aber - hätte man das damals gewusst - ein billigeres Benzin-Modell gekauft hätte", so die VKI-Expertin. Die Differenz könne zur Berechnung des Schadens herangezogen werden.
VW wolle bisher weder mit dem VKI noch mit der niederländischen Stiftung "Stichting Volkswagen Claim", die europaweit rund 100.000 Betroffene vertritt, verhandeln. Sowohl die Stiftung, die von einem Wiener Anwalt vertreten wird, als auch der VKI pochen seit längerem auf eine Vergleichslösung.
Für den Privatbeteiligtenanschluss ans Strafverfahren verlangt der VKI 90 Euro. Außerdem hilft der VKI VW-Fahrern, die bei der niederländischen Stiftung mitmachen wollen.
Durch einen Privatbeteiligtenanschluss wird die Verjährung von Schadenersatzansprüchen gehemmt, erklärt VKI-Juristin Wolf. Ein weiterer Vorteil: "In einem Strafverfahren werden allenfalls Gutachter von der Staatsanwaltschaft bestellt und auch bezahlt. Man bekommt als Privatbeteiligter in der Regel da auch Akteneinsicht." Sollte es zu einer Verurteilung kommen, besteht die theoretische Möglichkeit, dass gleich über zivilrechtliche Ansprüche mitentschieden wird.
In Österreich können nicht nur leitende Mitarbeiter von Firmen, sondern auch Firmen selbst strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Geregelt ist das im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG).
Volkswagen hat vergangenen Herbst zugegeben, weltweit bei mehr als elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software verwendet zu haben. Diese korrigierte die Abgaswerte auf dem Prüfstand nach unten. Im Straßenbetrieb sind die Emissionswerte etwa bei gesundheitsschädlichen Stickoxiden (NOx) deutlich höher. In Österreich sind rund 388.000 Fahrzeuge des VW-Konzerns betroffen.
Vergangene Woche hat erstmals ein österreichisches Gericht einem betroffenen Autofahrer gegen VW recht gegeben. Der Kläger hatte auf Irrtum geklagt. Er darf nun sein Auto zurückgeben und bekommt den Kaufpreis großteils wieder, entschied das Landesgericht Linz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Porsche Holding, österreichische Generalimporteurin aller VW-Konzernmarken, geht wahrscheinlich in Berufung.
(Schluss) snu/phs
ISIN DE0007664039 WEB http://www.volkswagenag.com http://www.konsument.at
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