28.07.2016 11:51:40
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Ankläger akzeptieren Freisprüche im Porsche-Prozess
STUTTGART (dpa-AFX) - Das Strafverfahren gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking (63) und seinen Finanzvorstand Holger Härter (60) ist endgültig zu den Akten gelegt worden. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, dass sie die Revision zurücknehmen werde. Nach dem Freispruch im März hatte die Behörde aus eher formalen Gründen Revision eingelegt. Nach der Prüfung des schriftlichen Urteils will sie den Weg zum Bundesgerichtshof (BGH) nun aber nicht weiter anstreben. Die "Stuttgarter Nachrichten" (Mittwoch) hatten zuvor über die Einstellung berichtet.
In dem aufsehenerregenden Verfahren standen die beiden einst schillernden Branchenstars wegen des Verdachts der Marktmanipulation vor Gericht. Ihnen wurde vorgeworfen, ihre wahren Pläne beim VW (Volkswagen vz)-Übernahmeversuch 2008 mit Pressemitteilungen und Verlautbarungen verschleiert und dadurch den VW-Börsenkurs manipuliert zu haben. In der damaligen heißen Phase des später gescheiterten Übernahmeversuchs schwankte der VW-Kurs stark, Anleger verloren Milliardenbeträge. Vertreter von Hedgefonds klagen daher auf Schadenersatz, separate Zivilklagen in Niedersachsen laufen weiter.
Die Ankläger hatten in dem gesamten Verfahren einen schweren Stand. Keiner der zahlreichen Zeugen konnte die Vorwürfe bestätigen. Dennoch blieben die Staatsanwälte davon überzeugt, dass Wiedeking und Härter schuldig waren und forderten in ihren Schlussplädoyers sogar Haftstrafen von gut zwei Jahren für die beiden Angeklagten. Wiedeking und Härter hatten stets ihre Unschuld beteuert. Der Freispruch im März glich dann einer schallenden Ohrfeige für die Ankläger. An den Vorwürfen sei "nichts dran, nichts - weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte", sagte der Vorsitzende Richter Frank Maurer.
Die Staatsanwaltschaft begründete die Rücknahme ihrer Revision am Mittwoch mit zu geringen Erfolgsaussichten "aufgrund der beschränkten Möglichkeiten des Revisionsrechts und der daraus resultierenden eingeschränkten Überprüfbarkeit des Urteils durch den Bundesgerichtshof". Wiedeking wiederum sagte: "Ich bin froh und erleichtert, dass dieses Verfahren nun seinen rechtskräftigen Abschluss gefunden hat."/lan/DP/stb
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