"Sehr enge Verflechtung" |
26.09.2019 14:39:41
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Angeklagter im 'Cum-Ex'-Prozess: Deutsche Bank war eng eingebunden
Der Angeklagte wechselte 2009 vom Londoner Büro der Hypovereinsbank zu Ballance, wo wiederum Ex-Mitarbeiter der Deutschen Bank London tätig waren. Es habe "eine sehr enge Verflechtung" gegeben, und zwei Einheiten von Ballance seien praktisch eine "Außenstelle" der Deutschen Bank gewesen, sagte der Angeklagte. Die Frage des Richters, ob das Geldhaus feste Gewinnbeteiligungen bekommen habe an den von Ballance eingefädelten Deals, bejahte der 38-Jährige. Er schränkte ein, dass er hierzu nie ein Dokument gesehen habe.
Bei der Deutschen Bank hieß es auf Anfrage, eigene "Cum-Ex"-Geschäfte habe das Institut nicht getätigt. "Wir haben in der Vergangenheit jedoch schon immer gesagt, dass die Deutsche Bank in "Cum-Ex"-Geschäfte von Kunden eingebunden war", teilte ein Sprecher mit. Dies habe auch Bankdienstleistungen wie etwa die Finanzierung von Wertpapiertransaktionen beinhaltet: "Diese Finanzierungen sieht die Deutsche Bank heute auch sehr kritisch und kooperiert mit den Untersuchungen der Ermittlungsbehörden hierzu."
Zur angeblichen Vereinbarung zur Gewinnbeteiligung erklärte das Institut, die Bank habe eine umfangreiche Untersuchung vorgenommen unter Einbindung einer externen Anwaltskanzlei: "Eine derartige Vereinbarung ist der Deutschen Bank auch danach nicht bekannt."
Dem Angeklagten und seinem früheren Kollegen werden 33 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung und ein Versuch zwischen 2006 bis 2011 vorgeworfen. In den "Cum-Ex"-Geschäften, in denen in mehreren Schritten verschiedene Investoren, Banken und andere Finanzakteure beteiligt waren, wurden mehrfach Steuern erstattet. Dadurch entstand dem deutschen Staat laut Anklageschrift ein Schaden von 447 Millionen Euro. (Az: 62 KLs 1/19).
Deutsche Staatsanwälte ermitteln schon seit längerem gegen verschiedene Großbanken wegen "Cum-Ex"-Geschäften, darunter auch die Deutsche Bank. In dem Bonner Verfahren - dem ersten Strafprozess überhaupt zu den fragwürdigen Steuerdeals - wurde das Frankfurter Geldhaus nicht als sogenannter Einzugsbeteiligter für eine mögliche Vermögensabschöpfung herangezogen. Dies liegt daran, dass die Deutsche Bank in der Anklageschrift keine wesentliche Rolle spielt.
/wdw/DP/fba
BONN (dpa-AFX)
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