S&P 500
27.03.2008 15:18:00
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AMD-Hochleistungsprozessoren Phenom(TM) X4 Vorreiter auf dem Weg zu HD-Desktop-Spielen und -Video
AMD (NYSE: AMD) hat heute die sofortige Verfügbarkeit vier neuer
Hochleistungsprozessoren AMD Phenom™ X4 für
PC-Benutzer auf der Suche nach der ultimativen Bilderfahrung
angekündigt. Angeführt vom AMD-Prozessor Phenom X4 9850 Black Edition
verfügt jede CPU über ein echtes Vierkernprozessorendesign und
unterstützt bei Anpassung an die Chipsetserie AMD 790 bis zu vier
preisgekrönte Graphikkarten der ATI Radeon™ HD
3800-Serie. Diese PC-Plattform für Enthusiasten mit dem Codenamen "Spider"
belebt die neuesten PC-Spiele, beschleunigt das Abspielen von hoch
auflösenden Videos und sorgt für eine aufsehenerregende Leistung für
hochentwickelte Produktivität und den Mehrprozessorbetrieb.
"Diese neuen AMD Phenom X4-Prozessoren sorgen
für eine noch höhere visuelle Leistung am PC, um die unübertroffene
Skalierbarkeit der AMD-Enthusiasten-Plattform zu zeigen",
erklärt Mario Rivas, Executive Vice President des Konzerns für
Rechnerlösungen AMD. "Auf Grund von AMDs
hochentwickelter echter Vierkernprozessorarchitektur verfügen diese
Prozessoren über leistungsstarke Merkmale wie einen HyperTransport™
3.0 der nächsten Generation und energieeffiziente Innovationen, wie die
Cool’n’Quiet™
2.0 technology".
Mit seinem Angebot der besten Vierkerndesktop-CPUs können die
AMD-Vierkernprozessoren Phenom X4 die Leistungen bei Spielen und
mehrgängigen Anwendungen verbessern. AMD Phenom X4 9850 Black Edition
bietet die höchste Leistung im Rahmen der neuen Serie und verfügt über
Clock Multiplier Control(1) für eine
abstimmbare Leistung, die Spielern und Enthusiasten eine Skalierbarkeit
und anpassbare Leistungsstufen zur Verfügung stellt, damit sie
Anwendungen, die Mehrkernprozessoren benötigen, gleichzeitig laufen
lassen können.
"Als weltweit führendes Unternehmen in der
PC-Branche freut sich HP, seinen Kunden eine Auswahl an Systemen in
unseren Kunden-Desktop-PCs anbieten zu können, die auf den Prozessoren
AMD Phenom X3 und X4 basieren", sagt Thi La,
HP-Marketingleiter für die nordamerikanische Kundencomputer-Abteilung. "Wir
erleben eine starke Nachfrage des Marktes nach zunehmender Leistung und
Mehrkernfähigkeiten".
Konsumenten nehmen die Desktops auf Basis der Vierkernprozessoren
mittlerweile schnell an, nun da sich die Gebrauchsmodelle auf
HD-Anwendungen im Unterhaltungsbereich und auf Spiele ausweiten. AMD hat
mit Neuerungen reagiert, wie dem AMD Phenom X4-Prozessor und der
Vierkern-Spielefan-Plattform "Spider",
und bietet damit sowohl eine hohe Leistung und eine energieeffiziente
Marktposition zu einem unschlagbaren Preis.
Die AMD-Vierkernprozessorenreihe Phenom X4 9000
Der Vierkernprozessor AMD Phenom ist der weltweit am höchsten
entwickelte Desktop-PC-Prozessor. Er bietet vier integrierte
Prozessorkerne, die die Grenzen der Systembandbreite durchbrechen, sowie
eine sich schnell aufladende, hoch auflösende Plattformleistung. Kunden
können die Prozessoren AMD Phenom X4 mit 9550 (2,2 GHz) und 9650 (2,3
GHz) implementieren oder eine erhöhte Mehrprozessbetriebsleistung mit
zwei Prozessoren höherer Frequenzen erfahren, und zwar mit dem
AMD-Prozessoren Phenom X4 9750 (2,4 GHz) und AMD Phenom X4 9850 Black
Edition (2,5 GHz).
Verfügbarkeit und Preis
Die AMD-Prozessoren Phenom X4 9550 (2,2GHz), 9650 (2,3 GHz), 9750
(2,4 GHz) und 9850 (2,5 GHz) sind ab sofort erhältlich. Um mehr über die
Preise der Prozessoren zu erfahren, besuchen Sie unsere Homepage unter www.amd.com/pricing.
Für Pressemitteilungen über die neuen Modelle Phenom X4 einschließlich
Produktspezifikationen und Verfügbarkeit, Bilder und unterstützende
Partner besuchen Sie die Seite www.amd.com/phenom/presskit.
Über AMD
Advanced Micro Devices (NYSE: AMD) ist ein international führender
Anbieter innovativer Prozesslösungen in den Bereichen Computer, Graphik
und Unterhaltungselektronik. AMD ist um eine Förderung offener
Innovation, um Auswahl und Branchenwachstum bemüht, indem es seinen
Kunden erstklassige kundenorientierte Lösungen anbietet, die seine
Kunden sowie Unternehmen auf der ganzen Welt befähigen. Mehr erfahren
Sie unter www.amd.com.
(1)AMD haftet nicht für Schäden, die durch
Übertaktung entstehen (selbst wenn eine Übertaktung mit der AMD-Software
OverDrive™ erfolgt).
© 2008 Advanced Micro Devices, Inc. AMD, das AMD-Pfeillogo, AMD Phenom
und Kombinationen daraus, Radeon und Cool’n’Quiet
sind Warenzeichen von Advanced Micro Devices, Inc. HyperTransport ist
ein lizenziertes Warenzeichen des HyperTransport-Technologiekonsortiums.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtet Aussagen über die
Verfügbarkeit der Produkte von OEMs und Systemherstellern, die gemäß der
Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act of
1995 erfolgen. Zukunftsgerichtete Aussagen zeichnen sich in der Regel
durch Wörter aus wie "würde",
"könnte", "zu
erwarten", "davon
ausgehend", "planen",
"beabsichtigen", "prognostiziert"
und andere Begriffe mit ähnlicher Bedeutung. Anleger werden darauf
hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Mitteilung auf
den gegenwärtigen Annahmen, und Erwartungen basieren, sich nur auf den
Tag ihrer Veröffentlichung beziehen, mit Risiken und Unsicherheiten
verbunden sind, die dazu führen können, dass die tatsächlichen
Ergebnisse von den momentanen Erwartungen erheblich abweichen. Zu den
Risiken gehört die Möglichkeit, dass die Preisgestaltungs-, Marketing-
und Rabattprogramme, die Produktbündelung, die allgemeine Aufstellung,
die Einführung neuer Produkte oder andere Aktivitäten der Intel
Corporation im Hinblick auf die Geschäfte von AMD das Erreichen der
momentanen Pläne von AMD verhindern; AMD benötigt zusätzliche
finanzielle Mittel und ist eventuell nicht in der Lage diese Mittel zu
günstigen Konditionen oder überhaupt verfügbar zu machen. Wenn Kunden
aufhören, Produkte des Unternehmens zu kaufen oder ihre Tätigkeiten
weitgehend reduzieren, oder die Nachfrage nach den Produkten des
Unternehmens erheblich nachlässt, ist das Unternehmen nicht in der Lage,
neue Produkte und Technologien in der vom Markt verlangten Größenordnung
und Kombination zu entwickeln und auf den Markt zu bringen, dort
angemessen zu platzieren und damit zum richtigen Zeitpunkt die
entsprechenden Gewinne einzufahren. Es besteht die Möglichkeit, dass
Konkurrenten, Kunden und Lieferanten des Unternehmens Handlungen
ausführen, die die vorhergesagten Gewinne im Rahmen der Übernahme von
ATI zunichte machen. Die Nachfrage nach Rechnern und Produkten der
Unterhaltungselektronik und demnach die Nachfrage nach Produkten des
Unternehmens ist dann geringer als momentan erwartet wird. In diesem
Fall verschlechtern sich die globalen Geschäfts- und
Wirtschaftsbedingungen, was zu einem niedrigeren Ertrag im ersten
Quartal 2008 und darüber hinaus führen würde, als derzeit erwartet wird.
Es käme zu unerwarteten Schwankungen bei Marktwachstum und -nachfrage
nach den Produkten und Technologien des Unternehmens im Rahmen der
Produktmischung, die es zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung
stellt, oder zu einem Nachfragerückgang. Das Unternehmen wäre nicht in
der Lage, rechtzeitig, effektiv und in Einklang mit den geplanten
Kapitalausgaben zu fortgeschrittenen Herstellungsprozesstechnologie
überzugehen. Das Unternehmen wäre nicht in der Lage, die
Investitionsstufe bei Forschung und Entwicklung sowie die Kapazität
aufrecht zu erhalten, die nötig ist, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Und
das Unternehmen wäre nicht in der Lage, ausreichend
Herstellungskapazitäten oder -komponenten zu erreichen, um die Nachfrage
nach seinen Produkten zu erfüllen oder seine Herstellungsmöglichkeiten
für Mikroprozessoren auszuschöpfen. Anleger werden dringend gebeten, die
Risiken und Unsicherheiten in den Akten des Unternehmens genau
nachzuprüfen, die bei der Securities and Exchange Commission eingereicht
werden, einschließlich auch des Jahresberichts auf Formular 10-K für das
Geschäftsjahr mit Ende zum 29. Dezember 2007.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist
die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im
Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb
Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.
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