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27.03.2008 15:18:00

AMD-Hochleistungsprozessoren Phenom(TM) X4 Vorreiter auf dem Weg zu HD-Desktop-Spielen und -Video

AMD (NYSE: AMD) hat heute die sofortige Verfügbarkeit vier neuer Hochleistungsprozessoren AMD Phenom™ X4 für PC-Benutzer auf der Suche nach der ultimativen Bilderfahrung angekündigt. Angeführt vom AMD-Prozessor Phenom X4 9850 Black Edition verfügt jede CPU über ein echtes Vierkernprozessorendesign und unterstützt bei Anpassung an die Chipsetserie AMD 790 bis zu vier preisgekrönte Graphikkarten der ATI Radeon™ HD 3800-Serie. Diese PC-Plattform für Enthusiasten mit dem Codenamen "Spider" belebt die neuesten PC-Spiele, beschleunigt das Abspielen von hoch auflösenden Videos und sorgt für eine aufsehenerregende Leistung für hochentwickelte Produktivität und den Mehrprozessorbetrieb. "Diese neuen AMD Phenom X4-Prozessoren sorgen für eine noch höhere visuelle Leistung am PC, um die unübertroffene Skalierbarkeit der AMD-Enthusiasten-Plattform zu zeigen", erklärt Mario Rivas, Executive Vice President des Konzerns für Rechnerlösungen AMD. "Auf Grund von AMDs hochentwickelter echter Vierkernprozessorarchitektur verfügen diese Prozessoren über leistungsstarke Merkmale wie einen HyperTransport™ 3.0 der nächsten Generation und energieeffiziente Innovationen, wie die Cool’n’Quiet™ 2.0 technology". Mit seinem Angebot der besten Vierkerndesktop-CPUs können die AMD-Vierkernprozessoren Phenom X4 die Leistungen bei Spielen und mehrgängigen Anwendungen verbessern. AMD Phenom X4 9850 Black Edition bietet die höchste Leistung im Rahmen der neuen Serie und verfügt über Clock Multiplier Control(1) für eine abstimmbare Leistung, die Spielern und Enthusiasten eine Skalierbarkeit und anpassbare Leistungsstufen zur Verfügung stellt, damit sie Anwendungen, die Mehrkernprozessoren benötigen, gleichzeitig laufen lassen können. "Als weltweit führendes Unternehmen in der PC-Branche freut sich HP, seinen Kunden eine Auswahl an Systemen in unseren Kunden-Desktop-PCs anbieten zu können, die auf den Prozessoren AMD Phenom X3 und X4 basieren", sagt Thi La, HP-Marketingleiter für die nordamerikanische Kundencomputer-Abteilung. "Wir erleben eine starke Nachfrage des Marktes nach zunehmender Leistung und Mehrkernfähigkeiten". Konsumenten nehmen die Desktops auf Basis der Vierkernprozessoren mittlerweile schnell an, nun da sich die Gebrauchsmodelle auf HD-Anwendungen im Unterhaltungsbereich und auf Spiele ausweiten. AMD hat mit Neuerungen reagiert, wie dem AMD Phenom X4-Prozessor und der Vierkern-Spielefan-Plattform "Spider", und bietet damit sowohl eine hohe Leistung und eine energieeffiziente Marktposition zu einem unschlagbaren Preis. Die AMD-Vierkernprozessorenreihe Phenom X4 9000 Der Vierkernprozessor AMD Phenom ist der weltweit am höchsten entwickelte Desktop-PC-Prozessor. Er bietet vier integrierte Prozessorkerne, die die Grenzen der Systembandbreite durchbrechen, sowie eine sich schnell aufladende, hoch auflösende Plattformleistung. Kunden können die Prozessoren AMD Phenom X4 mit 9550 (2,2 GHz) und 9650 (2,3 GHz) implementieren oder eine erhöhte Mehrprozessbetriebsleistung mit zwei Prozessoren höherer Frequenzen erfahren, und zwar mit dem AMD-Prozessoren Phenom X4 9750 (2,4 GHz) und AMD Phenom X4 9850 Black Edition (2,5 GHz). Verfügbarkeit und Preis Die AMD-Prozessoren Phenom X4 9550 (2,2GHz), 9650 (2,3 GHz), 9750 (2,4 GHz) und 9850 (2,5 GHz) sind ab sofort erhältlich. Um mehr über die Preise der Prozessoren zu erfahren, besuchen Sie unsere Homepage unter www.amd.com/pricing. Für Pressemitteilungen über die neuen Modelle Phenom X4 einschließlich Produktspezifikationen und Verfügbarkeit, Bilder und unterstützende Partner besuchen Sie die Seite www.amd.com/phenom/presskit. Über AMD Advanced Micro Devices (NYSE: AMD) ist ein international führender Anbieter innovativer Prozesslösungen in den Bereichen Computer, Graphik und Unterhaltungselektronik. AMD ist um eine Förderung offener Innovation, um Auswahl und Branchenwachstum bemüht, indem es seinen Kunden erstklassige kundenorientierte Lösungen anbietet, die seine Kunden sowie Unternehmen auf der ganzen Welt befähigen. Mehr erfahren Sie unter www.amd.com. (1)AMD haftet nicht für Schäden, die durch Übertaktung entstehen (selbst wenn eine Übertaktung mit der AMD-Software OverDrive™ erfolgt). © 2008 Advanced Micro Devices, Inc. AMD, das AMD-Pfeillogo, AMD Phenom und Kombinationen daraus, Radeon und Cool’n’Quiet sind Warenzeichen von Advanced Micro Devices, Inc. HyperTransport ist ein lizenziertes Warenzeichen des HyperTransport-Technologiekonsortiums. Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtet Aussagen über die Verfügbarkeit der Produkte von OEMs und Systemherstellern, die gemäß der Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act of 1995 erfolgen. Zukunftsgerichtete Aussagen zeichnen sich in der Regel durch Wörter aus wie "würde", "könnte", "zu erwarten", "davon ausgehend", "planen", "beabsichtigen", "prognostiziert" und andere Begriffe mit ähnlicher Bedeutung. Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Mitteilung auf den gegenwärtigen Annahmen, und Erwartungen basieren, sich nur auf den Tag ihrer Veröffentlichung beziehen, mit Risiken und Unsicherheiten verbunden sind, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den momentanen Erwartungen erheblich abweichen. Zu den Risiken gehört die Möglichkeit, dass die Preisgestaltungs-, Marketing- und Rabattprogramme, die Produktbündelung, die allgemeine Aufstellung, die Einführung neuer Produkte oder andere Aktivitäten der Intel Corporation im Hinblick auf die Geschäfte von AMD das Erreichen der momentanen Pläne von AMD verhindern; AMD benötigt zusätzliche finanzielle Mittel und ist eventuell nicht in der Lage diese Mittel zu günstigen Konditionen oder überhaupt verfügbar zu machen. Wenn Kunden aufhören, Produkte des Unternehmens zu kaufen oder ihre Tätigkeiten weitgehend reduzieren, oder die Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens erheblich nachlässt, ist das Unternehmen nicht in der Lage, neue Produkte und Technologien in der vom Markt verlangten Größenordnung und Kombination zu entwickeln und auf den Markt zu bringen, dort angemessen zu platzieren und damit zum richtigen Zeitpunkt die entsprechenden Gewinne einzufahren. Es besteht die Möglichkeit, dass Konkurrenten, Kunden und Lieferanten des Unternehmens Handlungen ausführen, die die vorhergesagten Gewinne im Rahmen der Übernahme von ATI zunichte machen. Die Nachfrage nach Rechnern und Produkten der Unterhaltungselektronik und demnach die Nachfrage nach Produkten des Unternehmens ist dann geringer als momentan erwartet wird. In diesem Fall verschlechtern sich die globalen Geschäfts- und Wirtschaftsbedingungen, was zu einem niedrigeren Ertrag im ersten Quartal 2008 und darüber hinaus führen würde, als derzeit erwartet wird. Es käme zu unerwarteten Schwankungen bei Marktwachstum und -nachfrage nach den Produkten und Technologien des Unternehmens im Rahmen der Produktmischung, die es zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung stellt, oder zu einem Nachfragerückgang. Das Unternehmen wäre nicht in der Lage, rechtzeitig, effektiv und in Einklang mit den geplanten Kapitalausgaben zu fortgeschrittenen Herstellungsprozesstechnologie überzugehen. Das Unternehmen wäre nicht in der Lage, die Investitionsstufe bei Forschung und Entwicklung sowie die Kapazität aufrecht zu erhalten, die nötig ist, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Und das Unternehmen wäre nicht in der Lage, ausreichend Herstellungskapazitäten oder -komponenten zu erreichen, um die Nachfrage nach seinen Produkten zu erfüllen oder seine Herstellungsmöglichkeiten für Mikroprozessoren auszuschöpfen. Anleger werden dringend gebeten, die Risiken und Unsicherheiten in den Akten des Unternehmens genau nachzuprüfen, die bei der Securities and Exchange Commission eingereicht werden, einschließlich auch des Jahresberichts auf Formular 10-K für das Geschäftsjahr mit Ende zum 29. Dezember 2007. Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

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