Amazon Aktie
WKN: 906866 / ISIN: US0231351067
14.04.2016 16:59:41
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Amazon muss auch im Weihnachtsgeschäft Schutz des Sonntags einhalten
AUGSBURG (dpa-AFX) - Der Internet-Versandhändler Amazon darf auch im Weihnachtsgeschäft keine Sonntagsarbeit anordnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Augsburg am Donnerstag entschieden (Az.: 5 K 15.1834). Das Weihnachtsgeschäft sei ein regelmäßig wiederkehrendes Ereignis, auf das sich das Unternehmen rechtzeitig einstellen könne, befand das Gericht. Es lägen somit keine Gründe vor, die Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonntagen rechtfertigen könnten.
Amazon hatte in seinem großen Logistikzentrum in Graben bei Augsburg an den beiden Sonntagen vor dem Weihnachtsfest 2015 zusätzlich 300 Mitarbeiter einsetzen wollen. Die Gewerbeaufsicht bei der Bezirksregierung von Schwaben hatte das Vorhaben genehmigt. Dagegen erhob die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage. Im Eilverfahren untersagte das Gericht im Dezember die geplante Sonntagsarbeit, im sogenannten Hauptsacheverfahren wurde diese Entscheidung nun bestätigt. Die Gewerkschaft sei in ihren spezifischen gewerkschaftlichen Rechten betroffen und somit klagebefugt, hieß es weiter im Urteil.
Gegen das Urteil kann beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Berufung eingelegt werden. Nach dem Arbeitszeitgesetz ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten, das Gesetz lässt aber eine Reihe von Ausnahmen zu - unter anderem in der Gastronomie, in Rettungsdiensten, Krankenhäusern, in Sport- und Freizeiteinrichtungen, bei Messen und Märkten sowie in den Medien./baj/DP/men

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