Grasser-Prozess |
28.12.2017 15:21:00
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Ainedter bestätigt US-Konto - "Kein BUWOG-Bezug"
Warum es hier schon wieder eine mediale Aufregung gibt, ist ihm "schleierhaft". "Ich bin auf der Spur was da wieder los ist", so Ainedter.
Dass sich Internetforen-Nutzer wundern, woher das Geld kommt, wo doch Grasser kein Vermögen habe, relativierte Ainedter. Grasser habe im BUWOG-Prozess auf die Frage von Richterin Marion Hohenecker zu seinen Vermögensverhältnisse keine Angaben gemacht. Dies entspricht auch den Tatsachen, Grasser hatte damals - am ersten Prozesstag - lediglich festgehalten, dass er keinen Arbeitgeber, kein Haus und kein Auto habe.
Wird Grasser im Prozess freigesprochen - der maximale Strafrahmen liegt bei zehn Jahren Haft - dann bekommt er maximal 5.000 Euro für Anwaltskosten und Nebenkosten (z.B. Kopien) vom Staat bezahlt. Wird er verurteilt, muss er neben ihren vollen Anwaltskosten noch die Aufwendungen für Sachverständigengutachten begleichen. Die Kosten für Privatgutachten trägt er ohnehin selbst.
Wobei dies Peanuts sind zu den Schadenersatzkosten, die auf ihn und andere Angeklagte zukommen, sollten sie denn verurteilt werden. Alleine der bei der Privatisierung der BUWOG unterlegene Immobilienkonzern CA Immo hat angekündigt sich als Privatbeteiligter möglicherweise bis zu einer Summe von 200 Mio. Euro am Schadensverursacher schadlos zu halten. In dem Fall wäre das die Republik, deren Vertreter Grasser als damaliger Finanzminister war. Und diese würde sich dann wohl an Grasser und den anderen Verurteilten schadlos halten - sofern nicht der typisch wienerische Spruch gilt: "Einem Nackten kannst kein Hemd ausziehen."
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