Abgas-Skandal |
01.08.2017 17:10:42
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EU-Betrugsbehörde empfiehlt Strafverfolgung zweier VW-Manager
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigte auf AFP-Anfrage den Eingang der Olaf-Unterlagen. Sie seien Ende vergangener Woche eingetroffen, erklärte ein Sprecher. "Sie werden jetzt erst einmal in die deutsche Sprache übersetzt und danach rechtlich überprüft."
Die EU-Antibetrugsbehörde hatte ihre Ermittlungen in dem Fall bereits 2015 aufgenommen und im Juli abgeschlossen. Dabei ging es um den Verdacht, ob VW Fördergelder der Investitionsbank für Forschung und Entwicklung zweckentfremdet habe.
Das Geld könnte demnach "in Verbindung mit der Produktion von Motoren oder Vorrichtungen stehen, die zur Manipulation der tatsächlichen Emissionen von Fahrzeugen" gedacht seien, sagte der Olaf-Sprecher. Die Fördermittel der EIB waren aber für die Entwicklung saubererer Motoren gedacht.
Weil die EU-Behörde selbst keine Klage erheben kann, wandte sich Olaf an die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Deren Sprecher erklärte, nach der rechtlichen Prüfung der Olaf-Unterlagen werde entschieden, ob die Staatsanwaltschaft "örtlich und sachlich für den mitgeteilten Sachverhalt strafrechtlich zuständig ist, das heißt, ob sich aus ihm der Anfangsverdacht von Straftaten ergibt, die von der Staatsanwaltschaft Braunschweig zu verfolgen sind".
Der Sprecher fügte hinzu, er gehe davon aus, "dass allein die Übersetzung zunächst einige Tage benötigen wird, so dass mit einem Ergebnis der Prüfung kurzfristig nicht gerechnet werden kann".
Die Dieselaffäre war vor knapp zwei Jahren ins Rollen gekommen, als VW nach US-Ermittlungen einräumte, in Millionen von Fahrzeugen eine Schummelsoftware eingebaut zu haben. Diese sorgte dafür, dass der Schadstoffausstoß bei Tests durch die Behörden niedriger ausfiel als später auf der Straße. Auch andere Autobauer, darunter Daimler, sehen sich mit solchen Vorwürfen konfrontiert.
BRÜSSEL (AFP)
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