Abgas-Manipulationen |
26.05.2017 12:14:53
|
Eilklagen von VW-Kanzlei Jones Day wegen Durchsuchung im Abgasskandal gescheitert
Der Volkswagen-Konzern hatte die US-Kanzlei mit der internen Aufklärung der Abgasaffäre betraut. Einen Abschlussbericht dazu wollte der Konzern aber nicht veröffentlichen. Die Arbeit von Jones Day war eine wesentliche Grundlage für eine Einigung des Konzerns mit dem US-Justizministerium. Volkswagen hatte im September 2015 Abgas-Manipulationen bei weltweit elf Millionen Dieselautos zugeben müssen. Anders als in den USA verweigert VW deutschen Käufern von manipulierten Diesel-Fahrzeugen des Unternehmens bislang eine Entschädigung.
Jones Day forderte nun in dem Eilantrag vergeblich, dass die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Unterlagen und Daten beim Amtsgericht München versiegelt hinterlegt und nicht als Beweismittel genutzt werden dürfen, bis Karlsruhe über eine angekündigte Verfassungsbeschwerde entschieden hat.
DJG/jhe Dow Jones Newswires KARLSRUHE (AFP)
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Weitere Links:
Nachrichten zu Volkswagen (VW) St.mehr Nachrichten
Analysen zu Volkswagen (VW) St.mehr Analysen
Aktien in diesem Artikel
Volkswagen (VW) St. | 94,30 | 0,86% |