Abgas-Manipulationen 26.05.2017 12:14:53

Eilklagen von VW-Kanzlei Jones Day wegen Durchsuchung im Abgasskandal gescheitert

Eilklagen von VW-Kanzlei Jones Day wegen Durchsuchung im Abgasskandal gescheitert

Die US-Kanzlei müsse den üblichen Rechtsweg über die Fachgerichte einhalten, entschied das Gericht in Karlsruhe laut zwei am Freitag veröffentlichten Beschlüssen. Die Staatsanwaltschaft hatte zur Aufklärung des Dieselskandals die Kanzleiräume von Jones Day Mitte März in München durchsuchen lassen.

   Der Volkswagen-Konzern hatte die US-Kanzlei mit der internen Aufklärung der Abgasaffäre betraut. Einen Abschlussbericht dazu wollte der Konzern aber nicht veröffentlichen. Die Arbeit von Jones Day war eine wesentliche Grundlage für eine Einigung des Konzerns mit dem US-Justizministerium. Volkswagen hatte im September 2015 Abgas-Manipulationen bei weltweit elf Millionen Dieselautos zugeben müssen. Anders als in den USA verweigert VW deutschen Käufern von manipulierten Diesel-Fahrzeugen des Unternehmens bislang eine Entschädigung.

   Jones Day forderte nun in dem Eilantrag vergeblich, dass die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Unterlagen und Daten beim Amtsgericht München versiegelt hinterlegt und nicht als Beweismittel genutzt werden dürfen, bis Karlsruhe über eine angekündigte Verfassungsbeschwerde entschieden hat.

   DJG/jhe  Dow Jones Newswires KARLSRUHE (AFP)

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Bildquelle: DAMIEN MEYER/AFP/Getty Images,SGM / Shutterstock.com,josefkubes / Shutterstock.com

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