15.10.2018 17:41:00

3. Piste 2 - Bürgerinitiativen-Vertreter kritisiert VfGH-Ablehnung

Die Ablehnung der Bürgerinitiativen-Beschwerde gegen die Bewilligung für den Bau der 3. Piste auf dem Flughafen Wien durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wurde von der Anwaltskanzlei Heger & Partner am Montag heftig kritisiert. Das Vorgehen des VfGH bedeute Rechtsschutzverweigerung und sei ein deutlicher Hinweis auf eine drohende Erosion des Rechtsstaates, wurde in einer Aussendung erklärt.

Der VfGH habe die Beschwerde zur Verfassungswidrigkeit der Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung ohne inhaltliche Auseinandersetzung abgelehnt, betonte die Kanzlei, die drei Bürgerinitiativen vertritt. Dazu zählen jene gegen Fluglärm in Wien West, Lärmschutz Laaerberg sowie die Plattform gegen die 3. Piste des Flughafens Wien.

Die Verfassungswidrigkeit dieser für Flughäfen, insbesondere für die 3. Piste, entwickelten Lärmvorschriften nehme der VfGH in Kauf. Es sei ihm wohl zu riskant gewesen, die Beschwerde näher anzusehen, heißt es in der Aussendung. Die Beschwerdeführer werden nun die Revision an den Verwaltungsgerichtshof weiterführen.

(Schluss) ce/pro

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