Für jedes neue Wertpapier, das an der Börse gehandelt werden soll, muss eine WKN beantragt werden. Die Vergabe der WKN erfolgt durch die Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen, Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG in Frankfurt am Main. Von der Einführung der WKN im Jahr 1955 bis März 2000 konnten Aktionäre anhand der WKN erkennen, um welche Art von Wertpapier es sich handelt. So erhielten alle Rentenpapiere Wertpapierkennnummern zwischen 100.000 und 499.999, während Aktien, Aktienfonds und weitere aktienähnliche Titel Wertpapierkennnummern zwischen 500.000 und 999.999 erhielten. Diese Aufteilung wurde aber im April 2000 aufgehoben, sodass die Unterscheidung nur noch für ältere Wertpapiere gilt.
Am 22. April 2003 wurde die deutsche WKN von der zwölfstelligen ISIN (International Securities Identification Number) abgelöst, die international gültig ist. Deutsche Wertpapiere werden seitdem sowohl mit einer WKN als auch mit einer ISIN versehen, wobei die Vergabe beider Nummern ebenfalls durch die Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG erfolgt. Gemäß ISO 6166, in der der Aufbau der ISIN geregelt ist, stehen die ersten beiden Buchstaben für das Herkunftsland des jeweiligen Wertpapiers, also zum Beispiel DE für Deutschland. Im weiteren Verlauf der ISIN findet sich häufig die WKN des Wertpapiers wieder.zurück zur Übersicht