Obergrenze angepasst 25.12.2019 06:10:00

EU will den anonymen Kauf von Gold einschränken

EU will den anonymen Kauf von Gold einschränken

Gold bei Deutschen sehr beliebt
• Obergrenze für anonyme Barkäufe wird stark gesenkt
• Händler kritisiert Mehraufwand

Gold als Anlage in Deutschland sehr beliebt

Wer Geld für die Zukunft anlegen möchte, der wird hinsichtlich möglicher Anlagestrategien immer wieder hören, dass an Gold als "sicherer Hafen" insbesondere zur Absicherung in unsicheren Zeiten kein Weg vorbei führt. Und gerade in Deutschland erfreut sich das glänzende Edelmetall großer Beliebtheit. So geht aus Daten des World Gold Councils hervor, dass Deutschland mit 3.366,8 Tonnen Gold weltweit die zweitgrößten Goldreserven besitzt. Nur die USA besitzt einen noch größeren Goldschatz.

Doch nicht nur auf institutioneller Ebene erfährt der wertvolle Rohstoff große Beachtung. Auch private Haushalte besitzen zur Absicherung gern Gold. Wie aus einer Studie hervorgeht, die im April im Auftrag der ReiseBank durchgeführt wurde, wurde dieses Jahr mit einem Goldbesitz von 8.900 Tonnen bei deutschen Privatpersonen ein neuer Höchststand erreicht. Dabei setzen 38 Prozent der Deutschen auf eine Anlage des Edelmetalls in Form von Barren oder Münzen. Allerdings: Das Investment in Gold macht lediglich circa 1,6 Prozent des gesamten Vermögens deutscher Haushalte aus, wie mittels der Studie herausgefunden wurde.

Obergrenze für anonyme Goldkäufe gesenkt

Doch wer in Gold investiert, schätzt möglicherweise nicht nur die relative Sicherheit seiner Anlage, sondern auch die Möglichkeit seine Bestände anonym auszuweiten. Bislang gilt in der EU eine Obergrenze von 9.999 Euro pro Haushalt. Wer mit einem Kauf mehr Gold erwerben möchte, muss dabei seinen Personalausweis angeben. Diese Obergrenze wird ab dem 1. Januar 2020 jedoch drastisch nach unten reduziert. Schon ab einem Goldkauf von 2.000 Euro wird nun eine Identifizierung verpflichtend.

Im Referentenentwurf des Finanzministeriums zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie heißt es hierzu: "Die Erkenntnisse der nationalen Risikoanalyse haben ergeben, dass insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für Identifizierungspflichten von 10 000 Euro stattfindet und offensiv damit geworben wird, wie viel Edelmetall identifizierungsfrei eingekauft werden kann. Die im Gesetzentwurf avisierte Schwelle von 2.000 Euro zielt darauf ab, diesen Umgehungshandel zu unterbinden bzw. signifikant zu beschränken." Gleiches gilt im Übrigen ab dem 1. Januar auch für den Barkauf von Silber und Platin.

Mehraufwand für Händler

Wenn auch die Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung sicher ein hehres Ziel der Änderung der bisherigen Richtlinie darstellt, führt sie für Goldhändler zu großen Veränderungen. So argumentiert Dominik Lochmann, Geschäftsführer des ESG Edelmetall-Service gegenüber n-tv: "Das neue Gesetz trifft also vor allem Menschen, die kleinere Investitionen tätigen wollen oder Edelmetalle als Geschenk zu Hochzeiten, Taufen oder ähnlichen Anlässen kaufen. Für Goldhändler bedeutet der Gesetzesbeschluss einen erheblichen Mehraufwand an Bürokratie, weshalb mit leicht steigenden Preisen zu rechnen ist."

Bundesrat will Obergrenze weiter senken

Darüber hinaus ist für Anleger vielleicht auch interessant, dass der Bundesrat beim Beschluss des Gesetzes zur Umsetzung der oben genannten Änderungsrichtlinie gar eine Obergrenze von 1.000 Euro anregte. Als Begründung hieß es dazu: "Der Bundesrat weist insoweit auf die sehr hohe Geldwäscheanfälligkeit des Goldhandels hin, jedenfalls soweit Goldprodukte in bar bezahlt werden". Für Anleger würde dies bedeuten, dass schon der Kauf der beliebten Krügerrand Münzen der Identifizierungspflicht unterläge. Ob in der Zukunft jedoch eine weitere Anpassung des Schwellenwerts nach unten ansteht, wird sich zeigen.

Redaktion finanzen.at

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Rohstoffe in diesem Artikel

Goldpreis 2 650,42 9,13 0,35
Platinpreis 948,50 14,50 1,55
Silberpreis 30,62 0,33 1,09