MIB 30
10.03.2013 12:04:35
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ROUNDUP: Deutsche Kreditwirtschaft kritisiert neue Pläne für offene Immobilienfonds
Den Regierungsplänen zufolge sollen Kleinsparer ihre Anteile nur noch einmal jährlich zurückgeben können, damit die Fonds ihre Zahlungsfähigkeit besser managen können. Wer also Anteile kauft, kommt frühestens ein Jahr später wieder an sein Kapital. Zudem soll der Freibetrag für neu aufgelegte Immobilienfonds sowie neu erworbene Anteile bestehender Fonds entfallen. Lediglich Altanleger sollen Anteile - im Rahmen des Freibetrags von 30 000 Euro pro Kalenderhalbjahr - börsentäglich zurückgeben können. Geplant ist ferner, dass nur noch viermal im Jahr Anteile von offenen Immobilienfonds an Anleger ausgeben werden können.
"Eine derartige Ausgestaltung der gesetzlichen Anforderungen wäre für die Kleinanleger mit erheblichen Nachteilen verbunden", heißt es in der Stellungnahme der Kreditwirtschaft. "Offene Immobilienfonds würden damit erheblich an Attraktivität für diese Anlegergruppe verlieren. Dies kann nicht gewollt sein." Insbesondere nicht vor dem Hintergrund, dass Anteilscheine von offenen Immobilienfonds insbesondere zu Zwecken der Altersvorsorge im Rahmen von Sparplänen mit kleinen Beträgen erworben werden.
"Die Reduzierung auf einen einzigen festen jährlichen Rückgabetermin würde gerade den Kleinanlegern (...) die von ihnen gewünschte Flexibilität nehmen", moniert auch der Verband der Vermögensberater (BDV). Eine derart drastische Einschränkung auf nur vier Ausgabetermine und nur eine Rückgabetermin laufe einer Stärkung der Anlegerinteressen völlig entgegen. Ähnlich der Investment-Verband BVI: "Diese Verschärfungen sind weder praxisgerecht noch berücksichtigen sie die Anlegerbelange."
"Letztlich könnte die Umsetzung des Regierungsentwurfes schlicht die Abschaffung eines bewährten Instrumentes der privaten Altersvorsorge zur Folge haben", warnt die Kreditwirtschaft. Der Bestand der im Markt unverändert erfolgreich aktiven Produkte mit einem Volumen von etwa 62 Milliarden Euro und mehr als zwei Millionen Anlegern werde gefährdet.
Den erkannten Schwächen in der Regulierung offener Fonds sei bereits durch Reformen ausreichend Rechnung getragen, heißt es weiter. Die Kreditwirtschaft verweist auf die Anfang 2013 in Kraft getretenen Regelungen des Anlegerschutzgesetzes. Diese sollten aufgenommen und ihre Wirkung abgewartet werden: "Eine darüber hinausgehende Verschärfung der Regelungen ist nicht erforderlich und auch nicht angemessen", erklärt die Kreditwirtschaft.
Konkret geht es um den Gesetzentwurf zur Umsetzung der "AIFM-Richtlinie", mit der die EU alternative Investments regulieren will. Sie betrifft auch strengere Regeln für Hedge- und Private-Equity-Fonds. Ein erster Entwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wurde nach Protesten der Finanzwirtschaft entschärft. Ein Verbot neuer offener Immobilienfonds ist vom Tisch.
In der Finanzkrise waren zahlreiche offene Immobilienfonds in Schieflage geraten. Über diese Fonds können sich Anleger mit eher kleinen Beträgen an Immobilien beteiligen, die vermietet werden. Großanleger haben diese Fonds oft als Geldmarktersatz missbraucht und nach kurzer Zeit hohe Summen wieder abgezogen. Steigen viele Anleger aus, geraten die Fonds in Nöte. In der Finanzkrise konnten viele offene Immobilienfonds ihr Versprechen nicht halten, Anteile täglich zurückzunehmen. Etliche Fonds wurden eingefroren und inzwischen auch abgewickelt - zum Schaden oft der Kleinanleger./sl/DP/zb
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