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Regulierung voraus? |
12.03.2022 22:48:00
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US-Börsenaufsicht SEC nimmt fraktionierte NFTs ins Visier
• Fraktionierte NFTs im Visier der Börsenaufsicht
• Wird Ripple zur Blaupause?
Non-Fungible Token, so genannte NFTs, gehören zu den neueren Trends am Kryptomarkt. 2021 nahm der Handel mit den virtuellen Gütern an Fahrt auf, auch 2022 scheint die Nachfrage nach NFTs am Markt ungebrochen. Das hat zuletzt die US-Börsenwächter von der United States Securities and Exchange Commission (SEC) auf den Plan gerufen, die den NFT-Markt genau ins Visier nehmen will.
NFTs: Umfangreiche Untersuchung geplant
Wie das Nachrichtenportal "Bloomberg" berichtet, will die US-Börsenaufsicht eine umfassende Untersuchung des NFT-Marktes einleiten. Im Fokus der Untersuchung, die sich sowohl auf Schöpfer von NFTs als auch auf Kryptobörsen erstreckt, soll demnach die Frage stehen, ob einige der Vermögenswerte gegen die Kryptoregularien der SEC verstoßen, heißt es unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen.
Demnach soll es konkret darum gehen, ob bestimmte NFTs, also digitale Vermögenswerte, "verwendet werden, um Geld für traditionelle Wertpapiere zu beschaffen", schreibt "Bloomberg" weiter. So hätte die Behörde in den letzten Monaten einige Informationen über bestimmte Token-Angebote eingefordert.
Fractional Token im Fokus
Konkret ins Auge gefallen ist den Börsenwächtern dabei offenbar das Feld der fraktionierten NFTs (Fractional Token), die in kleinere Einheiten zerlegt werden und so leichter erworben und verkauft werden können, heißt es in dem Medienbericht weiter.
Hester Pierce, eine als kryptofreundlich geltende SEC-Kommissarin, hatte bereits vor einigen Monaten deutlich gemacht, warum die US-Börsenwächter Interesse am NFT-Markt haben könnten. In einem Interview mit "CoinDesk TV" hatte sie betont: "Angesichts der Breite der NFT-Landschaft könnten bestimmte Teile davon in unsere Zuständigkeit fallen". Man müsse darüber nachdenken, an welcher Stelle "NFTs unter die Wertpapierregulierung fallen könnten".
Sind NFTs Wertpapiere oder nicht?
Die Frage, ob es sich bei Non-Fungible Token um Wertpapiere im eigentlichen Sinne handelt, deren Regulierung somit in den Aufgabenbereich der US-Börsenaufsicht fallen würden, treibt Anleger bereits seit geraumer Zeit um.
Während viele NFT-Fans die digitalen Echtheitsnachweise als Anlageobjekte sehen, die zwar gehandelt werden können, die sich aber von Wertpapieren wie etwa Aktien unterscheiden, argumentieren Kritiker häufig, dass insbesondere die Handelbarkeit von NFTs diese als Wertpapiere im eigentlichen Sinne klassifizieren würden. Die SEC will insbesondere bei fraktionierten NFTs eine solche mögliche Einordnung prüfen.
Doch anders als Assetklassen wie Aktien werden NFTs nicht täglich und regelmäßig an einem liquiden Markt gehandelt - sondern nur dann, wenn der Besitzer einen Verkauf in die Wege leitet und in diesem Zusammenhang eine Preisfeststellung erfolgt.
Um zweifelsfrei festzustellen, ob es sich bei einem Vermögenswert um ein Wertpapier handelt, nutzt die US-Börsenaufsicht den so genannten Howey-Test. Dieser stuft Vermögenswerte dann als Wertpapiere - und damit im Zuständigkeitsbereich der SEC - ein, wenn Anleger Geld in ein Unternehmen investieren, um von den Entscheidungen der Unternehmensführung zu profitieren. NFTs als Gesamtes dürften im Rahmen des Testes wohl nicht als Wertpapiere eingestuft werden, für bestimmte NFTs könnte die Börsenaufsicht aber zu einem anderen Ergebnis kommen.
Gibt die Einstufung von Ripple die Richtung vor?
Seit geraumer Zeit ringt die SEC um mögliche Zuständigkeiten im Kryptobereich. Auch die Frage, ob es sich bei Kryptowährungen um Wertpapiere handelt, deren Regulierung durch die SEC vorgenommen werden muss, steht im Raum. Seit rund einem Jahr befindet sich die Börsenaufsicht etwa in einem Rechtsstreit mit Ripple. Konkret hat die Securities and Exchange Commission das Kryptounternehmen verklagt, da deren Kryptowährung nach ihrer Ansicht ein Wertpapier sei und ein vorgenommener Verkauf der Ripple-Token (XRP) durch Führungskräfte deshalb hätte zunächst genehmigt werden müssen. Ripple wehrt sich gegen diese Argumentation und betont, XRP falle nicht unter die Wertpapiergesetze, weil auch andere Kryptowährungen wie Bitcoin, als Rohstoffe gehandelt werden dürften und deshalb nicht in den Zuständigkeitsbereich der SEC fallen würden. Der Howey-Test würde in diesem Fall aber für die Börsenaufseher sprechen, denn der Ripple-Token wurden durch das Unternehmen selbst erstellt und für die Finanzierung des eigenen Geschäfts genutzt - dies wiederum käme einem Unternehmensinvestment gleich. Ein Urteil in diesem Verfahren wird im April erwartet, möglicherweise könnte sich dies auch als richtungsweisend für die Einstufung von NFTs erweisen.
Redaktion finanzen.at
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