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Juristische Unklarheit |
13.07.2022 23:43:00
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SEC will Bitcoin Rohstoff-Status verpassen - anderen Kryptowährungen aber nicht
• Gensler will nur Bitcoin als Rohstoff einordnen
• Eine endgültige Definition dürfte rechtlichen Unklarheiten ein Ende bereiten
Gary Gensler gilt als Kenner der Kryptoszene. So sorgte seine eindringliche Warnung vor allzu hohen Renditeversprechen am Krypto-Markt - gewiss eine Anspielung auf die derzeit in Schieflage befindliche Krypto-Lending-Plattform Celsius - für große Aufmerksamkeit. Kürzlich äußerte er sich in einem Interview mit "CNBC" erneut zu den digitalen Währungen. Angesichts seiner einflussreichen Position lohnt sich eine genaue Auslegung seiner Krypto-Bewertungen.
Kryptowährungen: Rohstoffe, Wertpapiere oder Währungen?
In Krypto-Kreisen wird eine heiße Debatte darüber geführt, ob die Cyberdevisen als Rohstoffe (Commodities), Wertpapiere (Securities) oder als Währungen (Currencies) einzustufen sind. Was auf den ersten Blick vielleicht als eine mühsame, philosophisch anmutende Diskussion mit Selbstzweck-Charakter erscheinen mag, hat in der Realität tatsächlich handfeste juristische Auswirkungen. Die rechtlichen Vorschriften beim Kauf, Halten, und Veräußern sind bei Rohstoffen, Wertpapieren und Währungen nämlich äußerst unterschiedlich. So dürften die jüngsten Äußerungen vom Chef der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC), Gary Gensler, einen hohen Einfluss auf diese Debatte ausüben.
Gensler: Nur Bitcoin kann als Rohstoff eingestuft werden
Im "CNBC"-Interview ging Gensler auf die Klassifizierung der Cyberdevisen ein. Er sei dazu bereit, Bitcoin öffentlich als Rohstoff zu definieren - dies sei jedoch bei den hunderten anderen Kryptowährungen wie unter anderem Ether, Cardano, Solana oder Ripple (XRP) nicht der Fall. Mit Ausnahme von Bitcoin handle es sich bei all den anderen Cyberdevisen seiner Einschätzung nach um Wertpapiere. "Die Investoren hoffen bei den Tokens auf eine Rendite, genau wie wenn sie in andere Finanzanlagen, die wir Wertpapiere nennen, investieren", ordnet Gensler ein. "Viele dieser Finanzanlagen, Krypto-Finanzanlagen, haben die Schlüsseleigenschaften eines Wertpapiers und fallen daher unter die Zuständigkeit der SEC." Gensler hatte bereits zuvor mehrfach Bitcoin als einzige Kryptowährung genannt, bei der er prinzipiell einer Klassifizierung als Rohstoff zustimmen könne: "Die einzige Kryptowährung, die ich als Rohstoff bezeichnen würde, ist Bitcoin. Bitcoin wurde von meinen Vorgängern und anderen Leuten bereits als Rohstoff bezeichnet", so der SEC-Vorsitzende.
Fällt der Bitcoin-Handel zukünftig nicht mehr unter die Aufsicht der SEC?
Sollte sich Genslers Definition durchsetzen, so würde die SEC nicht mehr den Handel mit der Ur-Kryptowährung Bitcoin überwachen. Die SEC ist nämlich zuständig für den US-Wertpapierhandel, während sich eine andere Institution namens Commodity Futures Trading Commission (CFTC) für die Regulierung des Rohstoffhandels verantwortlich zeichnet. Die CFTC würde folglich dann den Bitcoin-Handel regulieren. Gensler dazu: "Es gibt zwei große Marktregulationsbehörden in diesem Land (USA, Anm. d. Red.)." Beide Institutionen hätten bereits mehrfach bewiesen, dass sie gut kooperieren können - im gemeinsamen Ziel, Fairness, Transparenz und Investorenschutz für den Markt mit digitalen Vermögenswerten zu garantieren.
Viele Krypto-Gerichtsprozesse wegen Wertpapier-Definition
Viele Krypto-Unternehmen wurden wegen illegalen Wertpapierverkaufs von der SEC vor Gericht angeklagt. Das bekannteste Beispiel dafür dürfte wohl Ripple sein - dem Krypto-Dienstleister, der sich durch den Verkauf seiner eigenen Kryptowährung Ripple (XRP) refinanziert, wird von der SEC vorgeworfen, Wertpapiere (das heißt die eigenen Tokens) illegal veräußert zu haben. Die Verkäufe sollen illegalerweise bei der SEC nicht gemeldet worden sein. Ebenfalls läuft ein Prozess in den USA gegen den südkoreanischen Terra-Chef Do Kwon, den die SEC aus den gleichen Gründen (illegaler Wertpapierhandel) anklagte. Do Kwons vermeintliches Vergehen fiel ins Jahr 2021, also noch vor dem Crash der beiden Terra-Coins UST und LUNA.
Die Urteile in den derzeit noch laufenden Gerichtsprozessen dürften einen wegweisenden Charakter für zukünftige Rechtsangelegenheiten besitzen. Sofern Cyberdevisen nämlich tatsächlich und endgültig als Wertpapiere definiert werden, hätte dies weitreichende Implikationen. Wertpapiere dürfen nämlich nur dann legal an die Öffentlichkeit verkauft werden, wenn der Emittent sich bei der SEC registrieren lässt und sich an strenge Offenlegungsvorschriften hält. Bei dem von der CFTC verwalteten Rohstoffhandel wären die Vorschriften dagegen insgesamt weniger strikt. Die CFTC wiederum bezeichnete kürzlich neben Bitcoin auch Ether als Rohstoff, dies wiederum impliziert eine Überschneidung der Kompetenzen bei der zweitgrößten Kryptowährung der Welt. Weiterhin fehlt es hier also an regulatorischer Klarheit. Gensler, der vor einigen Jahren übrigens noch Leiter der CFTC war, gab kürzlich bekannt, dass er mit der CFTC an einer "Absichtserklärung" zur Krypto-Gerichtsbarkeit arbeite. Viele Krypto-Anleger hoffen unterdessen auf eine endgültige Definition, die zumindest in den USA großen Unsicherheiten bezüglich des Handels mit digitalen Token ein Ende bereiten würde.
Redaktion finanzen.at
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