FMA fordert Registrierung |
14.01.2020 20:13:00
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Österreich greift bei Krypto-Unternehmen härter durch
• Bei Nichteinhaltung winken satte Strafen
• Auch Krypto-Automaten von erneuerter EU-Richtlinie betroffen
Lange galt Österreich im Bereich Krypto durch eine liberale Einstellung als Vorreiter. Doch mit der Novellierung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie gelangen nun Krypto-Dienstleister auch hierzulande verstärkt in den Blick der Finanzmarktaufsichtsbehörde, kurz FMA. Seit dem 10. Jänner 2020 wird die Richtlinie durch das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz rechtskräftig. Dieses besagt, dass Verwahrer von digitalen Währungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple und Co. bei der FMA eine Lizenz erwerben müssen, um in Österreich tätig sein zu dürfen. Bei Nichteinhaltung winken satte Geldstrafen "von bis zu € 200.000", wie es in der Pressemitteilung der FMA heißt.
Lizenz benötigt
Hintergrund der Registrierung ist die Bekämpfung und Prävention von "Geldwäscherei und Terrorfinanzierung". Dabei nennt die Finanzmarktaufsichtsbehörde Anbieter von diesen Dienstleistungen als fortan registrierungspflichtig: "Ausgabe und Verkauf von virtuellen Währungen sowie deren Übertragung, Tausch- und Handelsplattformen dafür […] sowie Anbieter elektronischer Geldbörsen". Bisher galt diese Meldepflicht schon für Finanz- und Kreditinstitute und betrifft nun eben auch die Verwahrer von Krypto-Assets.
Änderungen meldepflichtig
Sind die Anbieter erst einmal lizenziert, müssen sie fortan jedwede Änderung "des Firmensitzes, des Firmennamens, der Geschäftsleiter, der Dienstleistungen und alle weiteren wesentlichen Informationen" der FMA unverzüglich melden. Stellt die Behörde fest, dass dies nicht getan wurde, kann die Registrierung entzogen werden und bisher angebotene Dienstleistungen wären dann in Österreich nicht mehr rechtlich ausführbar.
Auch Krypto-Automaten betroffen
Wie aus Informationen von Blockchain-Hero hervorgeht, verfügen derzeit drei Anbieter in Österreich über eine derartige Lizenz, darunter der österreichische Krypto-Broker Bitpanda, die Börse für digitale Assets Bitstamp sowie der US-amerikanische Anbieter Kraken.
Wie die Seite Coin-Hero berichtet, hat die Umsetzung der Geldwäscherichtlinie ebenfalls Auswirkungen auf Krypto-Fans, die sich mit Bitcoin, Litecoin, Dash etc. am Automaten eindecken möchten. Während es hier bisher ausreichte, über eine digitale Geldbörse, genannt "Wallet", zu verfügen, wird nun beim Kauf von Kryptowährungen am Automaten ein gültiger Lichtbildausweis benötigt. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wer Internetgeld mit einem Wert von maximal 250 Euro am Automaten umtauscht, ist von der Identifizierung ausgeschlossen, wie es bei dem Krypto-Automaten-Anbieter Kurant heißt.
Redaktion finanzen.at
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