Krypto-Regulierung 16.11.2022 23:00:00

Droht der SEC der Supergau im Prozess gegen Ripple? Das wären die Folgen für den Kryptomarkt

Droht der SEC der Supergau im Prozess gegen Ripple? Das wären die Folgen für den Kryptomarkt

• Sind Kryptowährungen Wertpapiere?
• Kann der Howey-Test auf die Klassifizierung von Kryptowährungen angewendet werden?
• Hat Ripple Labs einen Etappensieg erreicht?


Nach Meinung einiger Rechtsexperten stehe die SEC kurz vor einer historischen Niederlage, die auch verheerende Auswirkungen auf die zukünftige Rolle der SEC bei der Krypto-Regulierung haben könnte, denn das Urteil könnte die Befugnisse der SEC zur Regulierung des Kryptosektors massiv einschränken. Welchen Einfluss hätte die SEC dann überhaupt noch auf die Cyberdevisen?

Der Prozess gegen Ripple

Im bereits seit Dezember 2020 andauernden Prozess der SEC gegen Ripple wegen nicht-registriertem Wertpapierhandel mit dem XRP-Token seit 2013 wurde die SEC mehrfach dazu aufgefordert, bislang unter Verschluss gehaltene Dokumente, interne E-Mails und Entwürfe der Hinman-Rede 2018, vorzulegen. Die Verteidigung von Ripple konzentriert sich auf diese Dokumente, da sie nachweisen möchte, dass XRP kein Wertpapier sei. Der ehemalige SEC-Direktor für Unternehmensführung William Hinman hatte dies anhand von Ethereum in seiner Rede 2018 dargelegt, dass die Kryptowährung kein Wertpapier sei, da der Ledger im Laufe der Zeit "dezentralisiert" wurde, schreibt Forbes. Hier konnte Ripple zuletzt einen Erfolg verbuchen: Die sogenannten Hinman-Dokumente mussten von der SEC herausgegeben werden - der Inhalt bleibe allerdings vertraulich, sagte Chefanwalt Stuart Alderoty.

Die Wertpapier-Frage

Brad Garlinghouse, Ripple-CEO, schrieb via Twitter, er glaube der SEC nicht, wenn sie vorgebe, im Sinne der Transparenz und der Offenlegung zu handeln und die Schamhaftigkeit des Handelns offensichtlich werde, wenn die Wahrheit ans Licht käme. Garlinghouse bezog sich hier auf einen Post von Ripple-Chefanwalt Stuart Alderoty, der betonte, dass sich der Kampf um die Berücksichtigung der Hinman-Dokumente gelohnt habe.

Die US-Börsenaufsicht konnte während des Verfahrens nicht beweisen, dass die Cyberdevise an die Leistung des Unternehmens gebunden war und ein Kauf der Kryptowährung eine Investition in das Unternehmen Ripple darstellte. Selbst der eigene Experte musste laut Forbes einräumen, dass die SEC ihren Fall nicht beweise könne.

Zehntausende XRP-Token-Inhaber versuchten daraufhin in das Verfahren einzugreifen, in dem sie die zuständige Richterin baten, sie ebenfalls zu Beklagten im Verfahren zu machen. Diese lehnte eine Intervention ab, empfahl den Unterstützern aber stattdessen sogenannte Amici-Schriftsätze zu verfassen. Mittlerweile wurden 12 solcher Amici-Briefe eingereicht. Laut Chefanwalt Stuart Alderoty und CEO Garlinghouse, sei dies in diesem Stadium eine außergewöhnlich hohe Anzahl, die darauf zurückführen sei, dass die Unterstützer erkannt hätten, wie groß der Schaden sei, den die SEC der Kryptowirtschaft insgesamt zufüge.

Welche Folgen könnte das Urteil haben?

Laut Forbes zeigte sich der Ripple-Chefanwalt in der Vergangenheit mehrfach bereit, eine Geldstrafe zu bezahlen, um sich mit der Aussichtsbehörde zu einigen. Allerdings sei die Voraussetzung hierfür, dass die Aufsichtsbehörde festhalte, dass der heutige XRP-Token kein Wertpapier darstelle. Der SEC-Vorsitzende Gary Gensler zeigt sich jedoch weiterhin entschlossen, an dem Verfahren festzuhalten, auch wenn bislang schlagkräftige Argumente fehlen.

Die SEC will auch weiterhin den sogenannten Howey-Test auch für die Klassifizierung von Kryptowährungen verwenden, denn beim Kauf von Kryptowährungen handle es sich um die "Investition von Geld in ein gemeinsames Unternehmen, mit der begründeten Erwartung von Gewinnen durch die Bemühungen anderer", wie BeInCrypto die Definition zitiert. Durch ein Urteil (eventuell auch Berufungsurteil) könnte jedoch die Zugrundelegung des Howey-Tests für die Einordnung von Kryptowährungen vollständig aufgehoben werden. Somit wäre auch die Zuständigkeit der SEC als Regulierungsbehörde infrage gestellt.

Redaktion finanzen.at

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