Digitale Zentralbankwährung 24.04.2023 16:18:00

Digitaler Euro: EZB sieht Banken als Intermediäre in der Pflicht

Digitaler Euro: EZB sieht Banken als Intermediäre in der Pflicht

In ihrem dritten Fortschrittsbericht zum digitalen Euro nennt die EZB weitere Merkmale eines möglichen digitalen Zentralbankgelds, darunter die Nutzung per App, Verwahrung in Wallets und die Offline-Nutzbarkeit. Folgende Punkte nennt die EZB:

1. In den ersten Versionen wäre der digitale Euro für die Einwohner des Euroraums, Händler und Regierungen zugänglich. Auch Bürger, die nicht im Euroraum ansässig sind, könnten Zugang erhalten, sofern sie ein Konto bei einem im Euroraum ansässigen Zahlungsdienstleister besitzen.

In weiteren Versionen könnten auch Verbraucher aus ausgewählten Drittländern Zugang erhalten, je nach den Zugangsregeln, die im Rechtsrahmen für einen digitalen Euro festgelegt werden. Der Bericht sieht auch die Möglichkeit vor, währungsübergreifende Funktionen mit anderen digitalen Währungen von Zentralbanken außerhalb des Euroraums anzubieten.

2. Der EZB-Rat schlägt außerdem vor, dass ein digitaler Euro über Zahlungsverkehrsdienstleister im Sinne der Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2) vertrieben werden könnte. Er könnte den Einwohnern des Euroraums über bestehende Banking-Apps oder über eine vom Eurosystem bereitgestellte App zur Verfügung gestellt werden, die einen harmonisierten Zugang zu den von den Zahlungsdienstleistern angebotenen grundlegenden Zahlungsfunktionen bietet.

Beaufsichtigte Intermediäre - zum Beispiel Banken, die den digitalen Euro vertreiben - müssten den Endnutzern eine Reihe von obligatorischen Kerndienstleistungen anbieten und könnten zusätzliche Dienstleistungen erbringen. Dazu könnten bedingte Zahlungen oder die Möglichkeit gehören, Zahlungen von Person zu Person auf mehrere Parteien aufzuteilen.

3. Eine Umfrage zeigt laut EZB, dass Geldtransfers von Person zu Person - die im gesamten Euroraum verfügbar sind - als wesentliches Merkmal einer digitalen Brieftasche (Wallet) angesehen werden. Offline-Zahlungen, die derzeit nicht in großem Umfang verfügbar sind, werden als nützliches Merkmal für den Fall angesehen, dass jemand beispielsweise nicht über eine stabile Internetverbindung verfügt. Die Teilnehmer der Umfrage schätzten auch Möglichkeiten zur Budgetverwaltung und bedingte Zahlungen, einschließlich Zahlung bei Lieferung und Zahlung pro Nutzung.

4. Laut EZB kann die Gestaltung des digitalen Euro bei Bedarf an den von den europäischen Mitgesetzgebern zu verabschiedenden Rechtsrahmen angepasst werden.

Die EZB prüft bis Oktober dieses Jahres, wie ein digitaler Euro aussehen könnte. Danach wird der EZB-Rat eine grundsätzliche Entscheidung treffen. Erst dann können die konkreten Planungen beginnen. Führende EZB-Vertreter haben sich offen für die Ausgabe eines digitalen Zentralbankgeldes durch die EZB ausgesprochen.

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Von Hans Bentzien

FRANKFURT (Dow Jones)

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