"Mit der Beschränkung machen wir erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch", so Bafin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele. Bei CFDs mit Nachschusspflicht hat die Aufsicht erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz. Diese hätten ein für Privatkunden unkalkulierbares Verlustrisiko. Dieses sei nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern könne sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen.
"Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren. Die Beschränkung des CFD-Handels ist deshalb ein notwendiger Schritt zum Schutz der Privatanleger", ergänzt Roegele.
Anbieter von CFDs mit Nachschusspflicht haben ab Veröffentlichung der Allgemeinverfügung drei Monate Zeit, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Einige Anbieter hätten bereits CFDs ohne Nachschusspflicht im Programm oder aufgrund der geplanten Allgemeinverfügung angekündigt, solche Angebote zu schaffen, heißt es in der Mitteilung weiter.
BONN (Dow Jones)-
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