Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2012, der Lagebericht und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 der Travel24.com AG, Leipzig fehlerhaft sind:
1. Im Lagebericht und im Konzernlagebericht der Travel24.com AG wird über die Kündigung eines wichtigen Vertrages nicht berichtet und somit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Geschäftsverlaufes und der Lage nicht vermittelt.
Ein großer Reiseveranstalter hat im Dezember 2012 die Zusammenarbeit fristlos gekündigt, sodass die Travel24.com AG seitdem keine Erlöse aus der Vermittlung von Reisen dieses Veranstalters mehr generieren kann. Bisher entfielen mehr als 10 % der Reisevermittlungsprovision auf vermittelte Reisen dieses Veranstalters. Auf die Kündigung des Agenturvertrages und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Lage und die weiteren Entwicklungen der Gesellschaft wurde in den Lageberichten 2012 der Travel24.com AG nicht eingegangen. Die fehlende Berichterstattung in den Lageberichten verstößt gegen § 289 Abs. 1 HGB bzw. § 315 Abs. 1 HGB i.V.m. DRS 15.9 und DRS 15.45 f.
2. Im Konzernanhang wird ausgeführt, dass dem Buchwert der im September 2012 begebenen Unternehmensanleihe von 17,6 Mio. EUR (einschließlich Zinsabgrenzung) ein "Fair Value" von ebenfalls 17,6 Mio. EUR gegenübersteht. Auf Basis des Schlusskurses der Unternehmensanleihe an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Handelstag der Jahres 2012 von 78 % betrug der beizulegende Zeitwert der Unternehmensanleihe 13,8 Mio. EUR.
Die Aussage, dass der beizulegende Zeitwert der Anleihe zum 31. Dezember 2012 genauso hoch war wie ihr Buchwert, verstößt gegen IFRS 7.25.
3. Im Konzernanhang ist bei der Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze aufgeführt, dass der Konzern regelmäßig diverse Servicedienstleistungen vom Unister Konzern bezieht und dass diese Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen zu Bedingungen wie mit fremden Dritten durchgeführt wurden. Die Unister Holding GmbH erbringt Dienstleistungen für die Travel24.com AG und stellt hierfür lediglich eine geringe Pauschalvergütung in Rechnung. U. a. sind die Vorstände der Travel24.com AG (seit Mai 2013 der Alleinvorstand) bei der Unister Holding GmbH angestellt, ohne dass deren Bezüge an die Travel24.com AG weiterbelastet werden.
Die Angabe, dass die Transaktionen mit nahestehenden Personen zu Bedingungen wie mit fremden Dritten durchgeführt wurden, verstößt gegen IAS 24.23.
www.fixed-income.org
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Quelle: fixed-income.org - Die Plattform für Investoren und Emittenten am Anleihenmarkt.