Der Zevener Biogasspezialist MT-Energie GmbH hat nach eigenen Angaben einen weiteren Meilenstein im Rahmen seines Restrukturierungsprozesses erreicht. So haben sich heute die Banken gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, die Kreditlinien mindestens bis 31. Dezember 2015 vollständig aufrechtzuerhalten. Damit ist die Finanzierung der MT-Energie GmbH nun gesichert. Es konnte zudem die notwendige Planungssicherheit geschaffen werden, um die begonnene Restrukturierung erfolgreich fortzuführen.
Ein wichtiger Schritt ist jedoch noch zu gehen, bevor sich die Gesellschaft wieder vollständig auf die operative Restrukturierung konzentrieren kann: Die Gesellschaft hat heute beschlossen, eine Versammlung der Anleihegläubiger einzuberufen. Auf der Gläubigerversammlung soll über die Änderung der Anleihebedingungen in zwei Punkten abgestimmt werden: Die MT-Energie GmbH schlägt einen Verzicht auf die beiden Sonderkündigungsrechte bei Unterschreiten der Mindesteigenkapitalquote von 20 % und bei einem Kontrollwechsel vor.
Dahinter stehen zwei Beweggründe: Zum einen kann ein Absinken der Eigenkapitalquote (leicht) unter die Schwelle von 20 % im Jahresabschluss 2013 auch nach erfolgter Stärkung der Eigenkapitalbasis im Dezember 2013 aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen werden. Grund hierfür sind vor allem Einmalaufwendungen im Rahmen der begonnenen Restrukturierung. Zum anderen soll nach dem Ausscheiden des Mehrheitsgesellschafters Christoph Martens aus der operativen Geschäftsführung grundsätzlich die Möglichkeit geschaffen werden, gegebenenfalls in größerem Umfang auch andere Gesellschafter in den Gesellschafterkreis aufzunehmen.
Sollte der Vorschlag der MT-Energie GmbH hinsichtlich des Verzichts auf das Sonderkündigungsrecht bei Kontrollwechsel keine Zustimmung finden, wäre die Aufnahme von weiteren Gesellschaftern beschränkt, die unter Umständen das Eigenkapital stärken könnten. Sollten sich die Gläubiger gegen einen Verzicht auf den Eigenkapital-Covenant entscheiden, könnten sie mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und bei Unterschreitung der Eigenkapitalquote von 20 % ihre Anleihe kündigen. Damit verbunden wären Rückzahlungsansprüche der Gläubiger von bis zu 13,6 Mio. EUR. Zudem hätten die kreditgebenden Banken bei einem Bruch dieses Covenants die Möglichkeit, die an die MT-Energie GmbH gewährten Kredite unmittelbar zu kündigen. Dadurch wäre der laufende Restrukturierungsprozess des Unternehmens erheblich gefährdet.
Die MT-Energie GmbH hatte bereits im Laufe des vergangenen Jahres operative und finanzielle Strukturmaßnahmen eingeleitet, die sich unmittelbar positiv auf die Geschäftsentwicklung im zweiten Halbjahr 2013 ausgewirkt haben. Für das Jahr 2014 erwartet die MT-Energie eine weitere Belebung der Nachfrage auf dem internationalen Biogasanlagenmarkt und rechnet in der Folge mit einem positiven Vorsteuerergebnis.
Daher wirbt die MT-Energie GmbH dafür, dass möglichst viele Gläubiger ihr Stimmrecht auf der Gläubigerversammlung - persönlich oder durch einen Bevollmächtigten - wahrnehmen und im Sinne einer erfolgreichen Unternehmensentwicklung für die von der MT-Energie GmbH vorgeschlagenen Verzichte stimmen.
Die Einberufung zur Gläubigerversammlung wird voraussichtlich am 11. März 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Gläubigerversammlung der MT-Energie GmbH soll am 1. April 2014 um 10.00 Uhr am Unternehmenssitz in Zeven stattfinden. Anleihegläubiger, die nicht die Möglichkeit haben, ihr Stimmrecht persönlich vor Ort wahrzunehmen, können sich durch einen Bevollmächtigten Ihrer Wahl, durch den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger oder durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.
Der Kandidat für den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger ist die Novum Capital Beratungsgesellschaft mbH. Für die Novum Capital wird Herr Felix Homann auftreten. Herrn Homann ist unter den folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Novum Capital Beratungsgesellschaft mbH
Felix Homann
Wiesenau 36
60323 Frankfurt am Main
Email: bondwatch(at)novumcapital.com
Tel.: +49 69 2475 2510
Fax: +49 69 2475 25199
Unterlagen und weitere Informationen zur Gläubigerversammlung sind ab sofort auf der Internetseite der MT-Energie GmbH unter der Rubrik "Anleihe" und dort unter "Gläubigerversammlung" verfügbar:
www.mt-energie.com
Die MT-Energie wird ihren Anleihegläubigern im Vorfeld der Gläubigerversammlung und auch danach gerne weitere Informationen zur Verfügung stellen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Ingo Jagels:
MT-Energie GmbH
Ingo Jagels
Ludwig-Elsbett-Straße 1
27404 Zeven
www.fixed-income.org
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Soeben erschienen: BOND YEARBOOK 2013/14 -
Das Nachschlagewerk für Anleiheinvestoren und -Emittenten
Renommierte Autoren und Interviewpartner nehmen Stellung zu den Themenfeldern High Yield-Anleihen, Mittelstandsanleihen, Covered Bonds, Investmentstrategien sowie Tax & Legal. Das jährliche Nachschlagewerk erscheint bereits im 5. Jahrgang und hat einen Umfang von 100 Seiten.
Inhaltsverzeichnis:
http://www.fixed-income.org/fileadmin/2013-11/BOND_YEARBOOK_2013_14_Inhaltsverzeichnis.pdf
Die Ausgabe kann zum Preis von 29 Euro beim Verlag bezogen werden:
http://www.fixed-income.org/fileadmin/2013-11/BOND_YEARBOOK_2013_14_Bestellung.pdf
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Quelle: fixed-income.org - Die Plattform für Investoren und Emittenten am Anleihenmarkt.
Ein wichtiger Schritt ist jedoch noch zu gehen, bevor sich die Gesellschaft wieder vollständig auf die operative Restrukturierung konzentrieren kann: Die Gesellschaft hat heute beschlossen, eine Versammlung der Anleihegläubiger einzuberufen. Auf der Gläubigerversammlung soll über die Änderung der Anleihebedingungen in zwei Punkten abgestimmt werden: Die MT-Energie GmbH schlägt einen Verzicht auf die beiden Sonderkündigungsrechte bei Unterschreiten der Mindesteigenkapitalquote von 20 % und bei einem Kontrollwechsel vor.
Dahinter stehen zwei Beweggründe: Zum einen kann ein Absinken der Eigenkapitalquote (leicht) unter die Schwelle von 20 % im Jahresabschluss 2013 auch nach erfolgter Stärkung der Eigenkapitalbasis im Dezember 2013 aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen werden. Grund hierfür sind vor allem Einmalaufwendungen im Rahmen der begonnenen Restrukturierung. Zum anderen soll nach dem Ausscheiden des Mehrheitsgesellschafters Christoph Martens aus der operativen Geschäftsführung grundsätzlich die Möglichkeit geschaffen werden, gegebenenfalls in größerem Umfang auch andere Gesellschafter in den Gesellschafterkreis aufzunehmen.
Sollte der Vorschlag der MT-Energie GmbH hinsichtlich des Verzichts auf das Sonderkündigungsrecht bei Kontrollwechsel keine Zustimmung finden, wäre die Aufnahme von weiteren Gesellschaftern beschränkt, die unter Umständen das Eigenkapital stärken könnten. Sollten sich die Gläubiger gegen einen Verzicht auf den Eigenkapital-Covenant entscheiden, könnten sie mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und bei Unterschreitung der Eigenkapitalquote von 20 % ihre Anleihe kündigen. Damit verbunden wären Rückzahlungsansprüche der Gläubiger von bis zu 13,6 Mio. EUR. Zudem hätten die kreditgebenden Banken bei einem Bruch dieses Covenants die Möglichkeit, die an die MT-Energie GmbH gewährten Kredite unmittelbar zu kündigen. Dadurch wäre der laufende Restrukturierungsprozess des Unternehmens erheblich gefährdet.
Die MT-Energie GmbH hatte bereits im Laufe des vergangenen Jahres operative und finanzielle Strukturmaßnahmen eingeleitet, die sich unmittelbar positiv auf die Geschäftsentwicklung im zweiten Halbjahr 2013 ausgewirkt haben. Für das Jahr 2014 erwartet die MT-Energie eine weitere Belebung der Nachfrage auf dem internationalen Biogasanlagenmarkt und rechnet in der Folge mit einem positiven Vorsteuerergebnis.
Daher wirbt die MT-Energie GmbH dafür, dass möglichst viele Gläubiger ihr Stimmrecht auf der Gläubigerversammlung - persönlich oder durch einen Bevollmächtigten - wahrnehmen und im Sinne einer erfolgreichen Unternehmensentwicklung für die von der MT-Energie GmbH vorgeschlagenen Verzichte stimmen.
Die Einberufung zur Gläubigerversammlung wird voraussichtlich am 11. März 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Gläubigerversammlung der MT-Energie GmbH soll am 1. April 2014 um 10.00 Uhr am Unternehmenssitz in Zeven stattfinden. Anleihegläubiger, die nicht die Möglichkeit haben, ihr Stimmrecht persönlich vor Ort wahrzunehmen, können sich durch einen Bevollmächtigten Ihrer Wahl, durch den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger oder durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.
Der Kandidat für den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger ist die Novum Capital Beratungsgesellschaft mbH. Für die Novum Capital wird Herr Felix Homann auftreten. Herrn Homann ist unter den folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Novum Capital Beratungsgesellschaft mbH
Felix Homann
Wiesenau 36
60323 Frankfurt am Main
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Tel.: +49 69 2475 2510
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Unterlagen und weitere Informationen zur Gläubigerversammlung sind ab sofort auf der Internetseite der MT-Energie GmbH unter der Rubrik "Anleihe" und dort unter "Gläubigerversammlung" verfügbar:
www.mt-energie.com
Die MT-Energie wird ihren Anleihegläubigern im Vorfeld der Gläubigerversammlung und auch danach gerne weitere Informationen zur Verfügung stellen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Ingo Jagels:
MT-Energie GmbH
Ingo Jagels
Ludwig-Elsbett-Straße 1
27404 Zeven
www.fixed-income.org
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Soeben erschienen: BOND YEARBOOK 2013/14 -
Das Nachschlagewerk für Anleiheinvestoren und -Emittenten
Renommierte Autoren und Interviewpartner nehmen Stellung zu den Themenfeldern High Yield-Anleihen, Mittelstandsanleihen, Covered Bonds, Investmentstrategien sowie Tax & Legal. Das jährliche Nachschlagewerk erscheint bereits im 5. Jahrgang und hat einen Umfang von 100 Seiten.
Inhaltsverzeichnis:
http://www.fixed-income.org/fileadmin/2013-11/BOND_YEARBOOK_2013_14_Inhaltsverzeichnis.pdf
Die Ausgabe kann zum Preis von 29 Euro beim Verlag bezogen werden:
http://www.fixed-income.org/fileadmin/2013-11/BOND_YEARBOOK_2013_14_Bestellung.pdf
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Quelle: fixed-income.org - Die Plattform für Investoren und Emittenten am Anleihenmarkt.