Gestern hat die EZB einige Änderungen angekündigt, wie die Geldpolitik künftig erfolgen soll. Die Ankündigungen entsprachen mehr oder weniger den Markterwartungen, obwohl die vollständige Überprüfung der Strategie erst im September abgeschlossen sein dürfte.

Die wichtigste Ankündigung war die Interpretationsänderung der Definition des Preisstabilitätsmandats der EZB: von nahe an, aber unter 2% zu einem symmetrischen Inflationsziel von 2%. Darüber hinaus bestätigt die EZB, dass sie die Kosten für Wohneigentum berücksichtigen wird (ein zunehmend brisantes Thema angesichts des Anstiegs der Immobilienpreise in den letzten Jahren). Sie empfiehlt, dass die HVPI-Inflation in den kommenden Jahren entsprechend angepasst wird. Beide Ankündigungen waren erwartet worden und wurden mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.

Innovativer ist, dass die EZB den Klimawandel explizit in die Geldpolitik einbezieht. Bereits 2022 soll eine Differenzierung zwischen Collateral Pools und Anleihekäufen auf Grundlage neuer, für den Klimawandel relevanter Metriken beginnen. Hier ist die EZB Vorreiter für das wahrscheinlich zunehmende Phänomen, dass Zentralbanken ihre Verantwortung auf Faktoren ausweiten, die zu den konventionellen Zielen der Preis- und Finanzstabilität beitragen, aber nicht direkt damit verbunden sind. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist nicht eindeutig, aber die Marschrichtung könnte nicht klarer sein.

Was uns in den aktuellen Ankündigungen fehlte, war ein detailliertes Konzept darüber, wie die EZB ihr revidiertes Inflationsziel erreichen will. Und während die EZB klarstellte, dass die geldpolitischen Innovationen seit der Finanzkrise (Ankäufe von Vermögenswerten, TLTRO usw.) ein fester Bestandteil des EZB-Instrumentariums sind, zeigt sich in der Praxis, dass ihre Fähigkeit, diese Instrumente einzusetzen, zunehmend durch ihre eigenen Grenzen eingeschränkt wird. Die Beschränkungen in Bezug auf den prozentualen Anleihenanteil, die von einem einzelnen Emissionsland gehalten werden, werden zunehmend verbindlich. Jedoch werden die von der Zentralbank vertraglich auferlegten Beschränkungen des Verbots der monetären Finanzierung nach wie vor als erhebliche Einschränkung des Flexibilitätsgrads wirken, den die EZB bei der Feinabstimmung ihrer Politik hat. Da der Pandemic Emergency Purchase Plan (PEPP) in den nächsten zwölf Monaten ausläuft, wird eine Neustrukturierung des ursprünglichen Public Sector Purchase Program (PSPP) immer dringlicher. Hier werden im Herbst weitere Details erwartet.

Letztendlich mag die EZB mit der expliziten Einbeziehung des Klimawandels in das geldpolitische Regelwerk eine Vorreiterrolle einnehmen, aber sie folgt der Bank of Japan und der Fed bezüglich ihrer Inflationszieländerungen. Die vielleicht treffendste und besorgniserregendste Analogie zu den Inflationszieländerungen der EZB sind die, die die Bank of Japan 2016 vorgenommen hat. Damals führte sie eine Überschreitungsverpflichtung ein, um die Wirksamkeit ihres geldpolitischen Kurses zu stärken (ein bedeutenderer Schritt, als die EZB jetzt bereit war zu gehen). Fast fünf Jahre später ist die japanische Inflation nach wie vor unglaublich niedrig, und die vom Markt gemessenen Werte für die Inflation liegen weit näher bei null als bei zwei Prozent. Die EZB mag hoffen, dass diese Anpassungen sowohl die Märkte als auch die Bürger überzeugen, aber die Evidenzen aus Japan zeigen, dass Erklärungen allein nicht in der Lage sind, die Herausforderungen der niedrigen Inflation zu bewältigen.

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Foto: Andrew Mulliner
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Quelle: fixed-income.org - Die Plattform für Investoren und Emittenten am Anleihenmarkt.