Rechtsbruch angedeutet 07.02.2014 17:04:00

Europarichter sollen über EZB-Staatsanleihekäufe entscheiden

Darüber soll nun aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilen. Wie das Bundesverfassungsgericht am Freitag mitteilte, hat es das Verfahren über Outright Monetary Transactions (OMT) von dem Verfahren über den Euro-Rettungsfonds ESM und den Fiskalpakt abgetrennt und ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. "Gegenstand der Vorlagefragen ist insbesondere, ob der OMT-Beschluss mit dem Primärrecht der Europäischen Union vereinbar ist", heißt es in der Mitteilung.

   Dabei macht das Gericht keinen Hehl aus seiner kritischen Haltung zum OMT-Beschluss. "Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, dass er über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgeht und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreift sowie gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt."

   Das Gericht neigt deshalb zu der Annahme, dass der OMT ein "ausbrechender Rechtsakt" ist, also das Recht Deutschlands verletzt. Es will aber nicht ausschließen, dass der OMT-Beschluss "durch eine einschränkende Auslegung" so gestaltet werden kann, dass er mit europäischem Primärrecht in Einklang gebracht werden kann.

   Ökonomen sehen allerdings Bestimmungen kritisch, die die Fähigkeit der EZB zu unbegrenzten Anleihekäufen beeinträchtigen würden. Damit würde das OMT seine Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit verlieren, merken sie an. Der Euro gab nach Bekanntwerden der Entscheidung etwas nach. Allerdings wird den Europarichtern eine grundsätzlich positive Haltung zu Sachverhalten unterstellt, die geeignet sind, die Handlungsfähigkeit europäischer Institutionen zu verbessern.

   Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fiel mit 6 zu 2 Stimmen, wobei die Richterin Lübbe-Wolff und der Richter Gerhardt jeweils ein Sondervotum abgaben.

   DJG/hab/sgs

   Dow Jones Newswires

Von Hans Bentzien

Weitere Links: