Wie es im Beschlussantrag heißt, ist das Bezugsrecht der Aktionäre auf die auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ausgeschlossen. Die Ermächtigung für die Emission gilt zwar für fünf Jahre. In der Begründung für den Ausschluss der Bezugsrechte wird allerdings auf die insbesondere aufgrund der COVID-Krise schwierigen und herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verwiesen, von denen sämtliche Geschäftszweige der Do&Co-Gruppe betroffen seien, sowie auf die Notwendigkeit, das Unternehmen organisch und anorganisch weiterzuentwickeln und die Liquidität der Gruppe aufrecht zu erhalten - womit sich kurzfristig ein Finanzierungsbedarf und/oder Refinanzierungsbedarf der Gesellschaft ergeben könne. Genannt wird dies etwa im Zusammenhang mit dem Aufbau neuer Standorte in den USA.
Deshalb sei es notwendig, dass die Gesellschaft Kapitalmaßnahmen kurzfristig bzw. sehr zeitnah umsetzen könne. Zudem könnten mit dem Instrument der Wandelanleihe zusätzlich neue Investoren aus dem In- und Ausland gewonnen werden. Wandelanleihen werden üblicherweise von institutionellen Investoren gezeichnet.
In Wien klettert die Do&Co-Aktie aktuell um 2,23 Prozent auf 64,20 Euro.APA
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