18.11.2014 12:37:00

2015 für Bundesanleihen Durchschnitts- statt Sekundärmarktrendite

Wer die durchschnittliche Rendite von Bundesanleihen als Maßstab für Zinsforderungen verwendet, muss sich ab 1. April 2015 auf einen neuen Indikator einstellen. Bisher gilt die Sekundärmarktrendite Bund (SMR-Bund) von der Kontrollbank als Bezugsgröße. An ihre Stelle tritt dann die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB), die von der Nationalbank errechnet wird.

Grundsätzlich sollte der neue Wert dem alten sehr ähnlich sein, für alte Vereinbarungen wird die OeNB aber noch einen Korrekturwert veröffentlichen, um die Umrechnung des SMR-Bund in den UDRB zu sichern, heißt es in der Regierungsvorlage zum Bundesgesetz. Die neue Verordnung der OeNB wird im Bundesgesetzblatt und auf der Homepage veröffentlicht. Der UDRB wird für jeden Banktag ermittelt und wöchentlich im Nachhinein auf die OeNB-Homepage gestellt, so der Gesetzesvorschlag. Basis für die Berechnung sind in Euro aufgelegte, fix verzinste Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr.

Grundsätzlich wird die OeNB künftig ihre Verordnungen im Bundesgesetzblatt publizieren und nicht mehr in der "Wiener Zeitung". Außerdem wird im Gesetz festgehalten, dass jener Teil der OeNB-Pensionsreserve, der über die versicherungsmathematischen Erfordernisse hinaus geht, aufgelöst werden kann. Auch wenn die Auswirkung der Deckelung der Sonderpensionen noch nicht klar ist, geht das Finanzministerium davon aus, dass der Deckungsbedarf abnehmen wird und daher der Überschuss der Reserve gewinnerhöhend aufgelöst werden kann - was zu Mehreinnahmen des Bundes führen soll.

tsk/phs