12.09.2016 16:13:46

Wirtschaftsrat: Erbschaftsteuer nicht für Parteitaktik nutzen

   Von Andreas Kißler und Christian Grimm

   BERLIN (Dow Jones)--CDU-nahe Wirtschaftsvertreter haben die SPD dazu aufgerufen, bei der umstrittenen Reform der Erbschaftsteuer im Bundesrat einzulenken und so einen Kompromiss möglich zu machen. Der Wirtschaftsrat der CDU appellierte an den SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel, die von der SPD geführten Bundesländer "endlich in die Pflicht zu nehmen", die eine Lösung bei der Erbschaftsteuerreform im Bundesrat blockierten. Doch die SPD sieht weiterhin die Union am Zug.

   "Es ist ein Armutszeugnis für Gabriel, dass ihm seine sozialdemokratischen Landespolitiker jetzt bei der Erbschaftsteuer im Bundesrat in den Rücken fallen" erklärte der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger. Es sei Gabriel selbst gewesen, der den im Bundestag beschlossenen Kompromiss mit der Union ausgehandelt habe.

   Umso wichtiger sei es, dass die jetzt im Vermittlungsausschuss gebildete Arbeitsgruppe schnell zu einer Lösung komme. "Die Erbschaftsteuer darf nicht von Linken, Grünen und Teilen der SPD für parteitaktische Spielchen genutzt werden", warnte er. Am Ende des Vermittlungsverfahrens müsse klar sein, dass die deutschen Familienunternehmen keinen unzumutbaren Wettbewerbsnachteil erlitten.

   Die SPD-Generalsekretärin Katarina Barley rief hingegen die CSU dazu auf, sich nicht wie ein trotzendes Kind zu benehmen. "Ich glaube, dass die CSU gut beraten wäre, jetzt auch zügig zu einer Einigung beizutragen," sagte sie bei einer Pressekonferenz. Es sei ganz wichtig, dass den Vorgaben des Verfassungsgerichts Rechnung getragen werde, und dieses habe deutlich gemacht, dass auch die "soziale Komponente" gewährleistet sein müsse. "Für die SPD ist sehr wichtig, dass die Arbeitsplätze gesichert werden", betonte Barley.

Verfassungsgericht könnte Steuer selbst regeln Die Spitzen der Koalition hatten bei ihrem Treffen am Sonntag vereinbart, strittige Themen wie die Erbschaftsteuerreform zügig zu lösen. Zuvor hatte der Vermittlungsausschuss seine Beratungen dazu auf den 21. September vertagt. Bis dahin sollen Vertreter beider Häuser in einer von dem Ausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe mögliche Kompromisslinien ausloten. Gelingt bis Ende September keine Einigung, könnte das Bundesverfassungsgericht selber aktiv werden und Ausnahmen für Firmenerben streichen.

   Die Verfassungsrichter hatten Ende 2014 Änderungen an den Regeln angemahnt, weil die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen ihnen zu weit gehen. Bisher konnten sich die Politiker jedoch auf keine Reform einigen, obwohl ihnen das Karlsruher Gericht eine Frist bis Ende Juni gesetzt hatte. Einen Beschluss des Bundestages hatten die Länder verworfen. Den Kritikern gehen die Ausnahmen zu weit, die maßgeblich von CSU-Chef Horst Seehofer durchgesetzt wurden.

   Politiker von SPD und Grünen stören sich unter anderem daran, dass die Erbschaftsteuerschuld bis zu zehn Jahre gestundet werden und Erben von Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten bei Fortführung ihres Betriebes gar keine Steuer zahlen sollen, sowie an insgesamt zu weit reichenden Bewertungs- und Verschonungsregelungen.

   Die SPD-geführten Länder haben vor der Sitzung in einem Positionspapier, in das Dow Jones Newswires Einblick hatte, insgesamt zwölf Forderungen für Änderungen an den bisherigen Plänen erhoben. Besonders die CSU hat dazu aber bisher keine Kompromissbereitschaft erkennen lassen.

   Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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   September 12, 2016 09:43 ET (13:43 GMT)

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