16.01.2015 21:37:58
|
Westfalenpost: Gebot der Rücksichtnahme / Kommentar von Rolf Hansmann zur Raucher-Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Wo hört die persönliche Freiheit beim Rauchen auf, wann beginnt die Belästigung anderer Menschen? Der Bundesgerichtshof hat gut daran getan, keine allgemeingültigen rauchfreien Zeiten für Wohnungsbalkone festzulegen. Aber er hat richtigerweise das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ganz hoch gehängt. Ein Gebot, das auch ein zeitweises Rauchverbot auf dem Balkon rechtfertigt.
Gerichte müssen immer dann eingreifen, wenn sich Menschen nicht verständigen können. Die stetig hohe Zahl der von der Justiz zu bearbeitende Nachbarschaftsstreitigkeiten zeigt, dass es vielerorts mit einem friedlichen Nebeneinander nicht weit her ist. Es wird ein ewiges Rätsel der Spezies Mensch bleiben: Warum können die - scheinbar - einfachsten Konflikte mit dem Mann oder der Frau von nebenan nicht in einem Gespräch beendet werden?
OTS: Westfalenpost newsroom: http://www.presseportal.de/pm/58966 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_58966.rss2
Pressekontakt: Westfalenpost Redaktion
Telefon: 02331/9174160
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!