20.05.2014 22:19:59
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Westfalenpost: EUGH-Gutachten - Empfehlung im Sinne der Steuerzahler
Die Gerichte in Deutschland waren sich zuletzt nicht einig in der Frage, wie mit dem Hartz-IV-Anspruch von EU-Bürgern ohne Arbeit in Deutschland umzugehen sei. Die Antwort drängt - das Thema ist bestens geeignet, dem rechten Rand neue Wähler zuzuführen. Nun liegt die Entscheidung bei der EU, wo sie am besten aufgehoben ist. Ihr Gutachter hat eine Vorentscheidung getroffen - im Sinne der Steuerzahler.
Zunächst einmal ist es gut, dass Deutschland EU-Bürger von Hartz-IV-Leistungen ausnehmen darf, die erkennbar allein aus dem Grund in unser Land gekommen sind, um hier Sozialhilfe zu beziehen. Ein anderes Urteil würde aller Voraussicht nach ein verheerendes Signal auslösen.
Ein Signal, das nach der weitgehend liberalen Kindergeld-Regelung für EU-Ausländer womöglich weitere Türen und Tore geöffnet hätte. Deutschland ist nicht in der Lage, mit seinem Sozialsystem die politisch gewollte, aber völlig übereilte EU-Mitgliedschaft Rumäniens und Bulgariens zu bezahlen.
Daraus sollten aber keine falschen Schlüsse gezogen werden. Nur zehn Prozent aller Rumänen und Bulgaren in Deutschland sind auf Hartz IV angewiesen - bezogen auf alle Ausländer beträgt der Wert 15 Prozent. Da kann man noch nicht von Armutszuwanderung sprechen.
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