06.01.2014 20:14:58
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Westfalen-Blatt: zum Thema Vorratsdatenspeicherung:
Die frühere schwarz-gelbe Regierung musste zu viele Gesetze nachbessern, weil sie sich als verfassungswidrig oder nicht EU-konform herausgestellt haben. Die Vorratsdatenspeicherung selbst war erst 2010 für verfassungswidrig erklärt worden.
Gründlichkeit vor Schnelligkeit hat noch nie geschadet. Das ist der Grundsatz, den sich Maas zu eigen macht. Die Union hingegen sollte weniger laut gegen sein Vorhaben poltern. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs soll vor Ostern gesprochen werden. Das ist absehbar. Schwarz-Gelb schaffte es nicht, in den vergangenen drei Jahren eine Neuregelung für Vorratsdaten durchzusetzen. Drei Monate wird die Union nun noch warten können.
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