05.02.2016 23:02:10
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Westfalen-Blatt: zum OLG-Urteilsspruch zum Torunfall
Bielefeld (ots) - Mit seinem Urteilsspruch hat das
Oberlandesgericht eine Entscheidung korrigiert, für die nicht nur
Ehrenamtliche in Sportvereinen kein Verständnis hatten. An den
Träger eines Ehrenamtes dürften »keine übersteigerten Anforderungen
im Sinne einer Sicherheitsgarantie« gestellt werden, erklärten die
Hammer Richter. Genau das hatte das Landgericht Detmold aber im
vergangenen September getan. Andere möglicherweise Mitverantwortliche
für das Unglück mussten sich hingegen nicht verantworten: Die
Handballtore, die die Gemeinde Augustdorf im Nebenraum ihrer
Sporthalle lagerte, hätte sie dort nicht ungesichert abstellen
dürfen. Aber der Sicherheitsbeauftragte der Kommune kam nicht vor
Gericht. Der TÜV hatte die ungesicherten Tore bei einer
Sicherheitsüberprüfung nicht bemängelt. Aber auch gegen den
TÜV-Mitarbeiter wurde nicht ermittelt. Die Kinder, die im Nebenraum
auf die ungesicherten Tore schossen, wurden dort von ihren Betreuern
nicht beaufsichtigt. Allerdings gerieten auch die Betreuer nicht in
den Fokus der Detmolder Ankläger. Volker Dierk war als
Mitorganisator des Fußballturniers der einzige, der seinen Kopf
hinhalten musste. Das war ungerecht. Gut, dass das
Oberlandesgericht dies jetzt erkannt hat.
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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
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