12.04.2019 23:03:43

Westfalen-Blatt: Kommentar zum Cybergrooming

Bielefeld (ots) - Wer sich mit eindeutigen Absichten online an Kinder ranmacht, der muss bestraft werden. Deshalb war es höchste Zeit, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) den Gesetzesentwurf vorlegt, der bereits den Versuch bestraft. Allerdings nimmt das die Eltern nicht aus der Verantwortung. Kinder haben heute immer früher Zugang zum Internet - und das ist per se keine schlechte Sache. Denn in fast jedem Bereich des alltäglichen Lebens geht's kaum noch ohne. Je eher der Nachwuchs lernt, sich sicher im Internet zu bewegen, umso besser. Aber es ist die ureigene Aufgabe der Erziehungsberechtigten, zu wissen, auf welchen Pfaden sich das eigene Kind bewegt. Dabei geht es nicht um lückenlose Kontrolle. Vielmehr müssen Eltern ihre Söhne und Töchter zunächst an die Hand nehmen und sie Schritt für Schritt auf den richtigen Weg führen. Später - mit steigendem Alter - können die Kinder dann immer längere Teilstrecken alleine laufen, ohne aber den Sichtkontakt zu Mama und Papa zu verlieren. Im Straßenverkehr würde es doch niemand anders machen.

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