09.11.2013 05:13:58
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Westfalen-Blatt: Die Deutsche Bahn soll überhöhte Trassen- und Stationspreise kassiert haben. Nahverkehrsverbünde fordern Rückzahlungen von 200 Millionen Euro. Erste Prozesse am Landgericht Frankfurt
Bielefeld (ots) - Der Deutschen Bahn (DB) drohen Rückzahlungen im
dreistelligen Millionenbereich. Es handelt sich um Trassenpreise und
Stationsgebühren, die die Bahn von Nahverkehrsverbünden und privaten
Eisenbahnen kassiert hat. Diese sogenannten Infrakstrukturgebühren
sollen überhöht gewesen sein. Das berichtet das Bielefelder
Westfalen-Blatt (Samstags-Ausgabe). Da die Bahn die Rückzahlungen
verweigert, sind beim Landgericht Frankfurt in Sachen Trassenpreise
vier Klagen gegen die DB Netz AG anhängig. Erste
Gerichtsverhandlungen finden im Dezember sowie im Februar und März
statt, berichtet die Zeitung. Die Bahn nimmt jährlich rund drei
Milliarden Euro an Trassenpreisen und mehr als 600 Millionen Euro an
Stationsgebühren ein. Die Verkehrsministerien der Länder schätzen,
dass die Bahn bundesweit von Ländern und Verkehrsverbünden, den
Aufgabenträgern im Schienenpersonennahverkehr, mit bis zu 750
Millionen Euro zu Kasse gebeten werden könnte, wenn die ersten Klagen
erfolgreich sind, schreibt das Westfalen-Blatt. Aufgrund der
drohenden Forderungen will die Bahn Rückstellungen bilden. Diese
Beträge fehlen dann bei den notwendigen Investitionen in das
überalterte Schienennetz. Zudem fühlen sich Nahverkehrsverbünde unter
Druck gesetzt. Erst wenn die Klagen zurückgezogen würden, könne, wie
vorgesehen, auch in die Modernisierung von Schienennetz und Bahnhöfen
investiert werden, soll die Bahn deutlich gemacht haben, hieß es bei
den Aufgabenträgern. Die Bahn selbst wollte sich zum Thema
Rückstellungen nicht äußern. Im Hinblick auf den Streit bei den
Stationspreisen spricht die Bahn von einem »Unsicherheitsfaktor bei
der Erlösentwicklung«. In einem internen Papier wurden regionale
Klageschwerpunkte aufgelistet und den Aufgabenträgern die Summe von
strittigen 43,6 Millionen Euro präsentiert. Das Papier wurde im
Arbeitskreis Bahnpolitik der Verkehrsministerien der Länder am 25.
September in Mainz vorgestellt. Hier kündigte die Bahn auch an, dass
die Stationspreise weiter steigen würden. Es handelt sich um Geld,
das Station & Service von privaten Eisenbahnunternehmen für jeden
Zughalt an den DB-eigenen Bahnhöfen verlangt. Nach Angaben der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger im
Schienenpersonennahverkehr gibt es in Sachen Stationsgebühren 27
Klageverfahren gegen die Bahntochter Station & Service. Zudem seien
Gebühren in einzelnen Bundesländern nur unter Vorbehalt gezahlt
worden. Die Rückforderungen bei Trassenpreisen und Stationsgebühren
umfassen derzeit mehr als 200 Millionen Euro. Vor Gericht werden
aktuell 41 Millionen Euro an Trassenpreisen zurückgefordert. Zudem
verhandeln Aufgabenträger mit der Bahn über eine Rückzahlung von
weiteren 120 Millionen Euro. Den größten Brocken mit 110 Millionen
Euro fordert das Land Sachsen-Anhalt von der Bahn zurück, heißt es in
dem Zeitungsbericht.. Bei den Trassenpreisen handelt es sich um
Gebühren, die Privatbahnen und die Bahntochter DB Regio für die
Nutzung regionaler Schienenstrecken an die DB Netz AG zahlen müssen.
Die Gebühren werden den Eisenbahnunternehmen von den
Nahverkehrsverbünden erstattet. Streitpunkt bei den Trassenpreisen
sind Regionalfaktoren, die die Bahn seit 2003 erhoben hatte. Bei den
Regionalfaktoren handelt es sich um Zuschläge für unrentable
Strecken. Diese Zuschläge verteuerten die Trassenpreise in
Westfalen-Lippe um bis zu 40 Prozent. Die Bundesnetzagentur hatte die
Regionalfaktoren im März 2010 für ungültig erklärt. Sie wurden 2012
komplett abgeschafft. Zudem hatten der Bundesgerichtshof am 18.
Oktober 2011 und das Oberlandesgericht Frankfurt am 17. Januar 2012
in Urteilen festgestellt, dass die Billigkeit (Gerechtigkeit) der
Infrakstrukturgebühren, die die Bahn erhebt, durch Zivilgerichte
überprüfbar ist. Bei den Trassenpreisen hat der Zweckverband
Nahverkehr Westfalen-Lippe die Bahn auf eine Rückzahlung von 21
Millionen Euro verklagt. Die Millionenforderung betrifft
Verkehrsverträge der Nordwestbahn, der Eurobahn, des Unternehmens
Abellio, der Westfalenbahn, der Hellertalbahn und der Bahntochter DB
Regio NRW. Der Forderung haben sich der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
(VRR) und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz
Nord (Koblenz) angeschlossen, da sie mit einigen Schienenstrecken
betroffen sind. Die erste Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt
findet am 27. März 2014 statt. Der Zweckverband
Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz verlangt in einem
eigenständigen Verfahren von der Bahn zwölf Millionen Euro zurück.
Hier findet der erste Gerichtstermin am 19. Februar 2014 in Frankfurt
statt. Der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig sowie die
Städtebahn Sachsen GmbH verlangen jeweils vier Millionen Euro von der
Bahn zurück. Im Fall Leipzig wird beim Landgericht Frankfurt am 12.
Dezember verhandelt. Im Fall Städtebahn Sachsen steht noch kein
Termin fest.
OTS: Westfalen-Blatt newsroom: http://www.presseportal.de/pm/66306 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2
Pressekontakt: Westfalen-Blatt Nachrichtenleiter Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
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