19.03.2015 23:03:06

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Klage gegen Internetbewertung

Bielefeld (ots) - Mit den Bewertungen auf Internetportalen ist das generell so eine Sache. Oft schwanken die Angaben zwischen himmelhoch jauchzend bis zu Tode betrübt. Wem soll man glauben, wem nicht? Nicht selten tauchen auch ähnlich formulierte Lobhudeleien für unterschiedliche Objekte auf, die natürlich von jeweils anderen Urhebern stammen - zumindest wenn man die Namen der Bewerter vergleicht.

Ein Schelm, wer dabei an gekaufte Beurteilungen denkt. Beschwerden darüber wird es von keinem Hotel, von keinem Reisemanager geben. Doch wehe, die Noten fallen schlecht aus. Dann setzt das Jammern und Klagen ein. Dabei ist es durchaus denkbar, dass auch in solchen Fällen nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Hat die Konkurrenz die Finger im Spiel? Gab es ein persönliches Problem?

Wie auch immer - das Urteil des BGH hätte nicht anders ausfallen dürfen. Und der Reisende, der muss sich wie gehabt sein eigenes Urteil bilden. Portale können dabei durchaus hilfreich sein. Die Anzahl der Kommentare hilft dabei ebenso wie das Lesen zwischen den Zeilen - und der gesunde Menschenverstand.

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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261

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