27.01.2019 23:03:42

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Diskussion um Stickoxide und Feinstaub

Bielefeld (ots) - Viel spricht nicht dafür, dass sich die Debatte über Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide in der Luft beruhigt. Eine Versachlichung scheint so lange unmöglich, wie die Grenzwerte als heilig betrachtet werden. Aber Moses hat sie nicht vom Berg Horeb herunter gebracht. Der Schutz von Gesundheit und Klima - denn darum geht es eigentlich - hat quasi-religiöse Züge angenommen. Deswegen sind die Fronten so verhärtet. Und dass jetzt Lungenfachärzte gegeneinander in Stellung gebracht werden, trägt nicht zur Lösung des Problems bei. Damit kein Zweifel aufkommt: Je weniger Schadstoffe in der Luft gemessen werden, desto besser für alle. Das ist eine Banalität, auf die sich alle einigen könnten, wenn die entscheidenden Fragen beantwortet würden. Warum gibt es nur in Deutschland Fahrverbote für Diesel-Pkw? Warum liegt der Stickoxid-Grenzwert draußen auf der Straße, wo sich Passanten nur kurz aufhalten, bei 40 Mikogramm, aber in Büros, wo Leute acht Stunden und mehr arbeiten, bei 60 Mikrogramm - und in der Industrieproduktion sogar bei 950? Das ist realitätsfern und lebensfremd - und den Bürgern ebenso wenig zu vermitteln wie die Auswahl der Messstellen. Zu oft muss man den Eindruck haben, dass die Messinstrumente ganz bewusst so aufgestellt werden, damit der Grenzwert auch ganz bestimmt überschritten wird. Und in der Regel gibt es Fahrverbote nur in Bundesländern und Städten, in denen die Grünen mitregieren. In einer Angelegenheit wie dieser, von der nicht viel weniger als der Wohlstand und der soziale Frieden unserer Gesellschaft abhängt, darf es solche Entscheidungsspielräume für Umweltämter und Gerichte nicht geben. Es macht eben einen Unterschied, ob die Luftqualität 1,50 Meter oder vier Meter von der Bushaltestelle entfernt gemessen wird. Und diese Spielräume werden von Ideologen genutzt. Es ist auch nicht so, dass jedes Gericht der Argumentation der »Deutschen Umwelthilfe« folgt. So hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Dezember entschieden, dass die Überschreitung der Grenzwerte allein für eine Verhängung von Fahrverboten nicht genüge. Sie kämen nur als letztes Mittel in Betracht. Ja, was denn sonst?

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