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11.08.2013 21:14:58

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema "Handydaten für Drohnenangriffe"

Bielefeld (ots) - Der Rechtsstaat muss sich von kriminellen und terroristischen Vereinigungen unterscheiden. Gezielte Tötungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig: Nach Gerichtsverfahren - in den Staaten, in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft ist. In Notwehr - etwa um Geiseln zu befreien. Und im Krieg. Die gezielten Tötungen mit Hilfe ferngesteuerter Drohnen oder Raketen, wie sie vor allem von USA und Israel durchgeführt werden, brechen Recht. Denn über Drohnen-Einsätze entscheiden nicht Richter, sondern Politiker. Es ist auch keine Notwehr, wenn bei solchen Angriffen allein in Pakistan zugleich Hunderte Unbeteiligte starben - in Staaten, die sich nach keiner Definition der Welt mit den USA im Krieg befinden. Die USA führen die gezielten Tötungen vor den Augen der Welt aus. Sie haben die Macht - vielleicht, weil deutsche Nachrichtendienste die Handynummern übermittelten. Der BND dementiert, dass sie für Tötungen eingesetzt werden konnten. Der Augenschein und die bisherigen Berichte legen es aber gerade nahe. Trotz Wahlkampf: Die Frage, ob Deutschland hilft, Recht zu brechen, muss schnell geklärt werden.

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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Nachrichtenleiter Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261

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