16.05.2018 23:03:42

Westfalen-Blatt: das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Schulweg-Urteil des OVG Münster

Bielefeld (ots) - Wie gefährlich darf ein Schulweg sein, dass Grundschüler ihn noch zu Fuß zurücklegen können? Über diese äußerst subjektive Betrachtung mussten jetzt die Richter des höchsten Verwaltungsgerichtes in NRW entscheiden. Eines vorweg: Solange man die örtlichen Gegebenheiten im konkreten Fall im rheinischen Wegberg nicht kennt, ist jedes persönliche Urteil reine Spekulation.

Das Thema eignet sich dennoch zur Diskussion: Wie sehr soll ich mein Kind auf seinem ersten selbstständigen Weg - denn genau dies ist der tägliche Gang zur Grundschule für viele - schützen und, ja, überwachen? Früher war das selten ein Thema, in Zeiten omnipräsenter Helikoptereltern, die ihre Kinder gern bis ans Klassenzimmer chauffieren, ist das heute anders.

Dabei gibt es Lösungen: Gemeinsam mit anderen Kindern zur Schule zu gehen, sorgt für Sicherheit, ebenso wenn Eltern sie (abwechselnd) begleiten. Der immer beliebtere »Walking Bus« ist beispielhaft. Dann muss man auch nicht den befremdlichen Ratschlag der OVG-Richter beherzigen: Sie hatten den Eltern geraten, auf dunklem Schulweg ihre Kinder mit einer Taschenlampe auszurüsten. Bernd Bexte

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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261

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