01.03.2018 23:03:42

Westfalen-Blatt: das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Raser-Urteil

Bielefeld (ots) - Mit 170 über den Ku'damm, über elf Kreuzungen, bis ein Unbeteiligter tot war: Schade, dass der Bundesgerichtshof die Mordverurteilung gegen die zwei Berliner Raser gestern nicht bestätigt hat. Es wäre ein Zeichen gewesen, das vielleicht sogar in den dumpfen Hirnen potentieller Todesraser angekommen wäre. Doch Zeichen zu setzen ist nicht die vornehmste Aufgabe des BGH. Er prüft, ob es Rechtsfehler in einem Uteil gab, und er fand gleich mehrere. So meinten die Berliner Richter, die Raser hätten auf der letzten Kreuzung die Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs realisiert und billigend in Kauf genommen. Wenn die Raser diese Erkenntnis tatsächlich erst auf der letzten Kreuzung gehabt haben sollten, so der BGH, hätten sie aber auch keine Chance mehr gehabt, den tödlichen Unfall abzuwenden. Gut ist: Der Bundesgerichtshof hat nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass Raser auch wegen Mordes verurteilt werden können. Auch wenn demnächst im neuen Berliner Prozess kein Lebenslang verhängt werden sollte: Dieses Schwert hängt weiter über jenen, denen fremde Leben egal sind.

OTS: Westfalen-Blatt newsroom: http://www.presseportal.de/nr/66306 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!