20.05.2014 21:09:59

Weser-Kurier: Kommentar von Silke Looden zum Urteil im Sprossenprozess

Bremen (ots) - Deutlicher hätte das Urteil im sogenannten Sprossenprozess nicht sein können. Klar gab das Braunschweiger Landgericht den Interessen der Verbraucher Vorrang vor denen der Wirtschaft. Gut so! Schließlich kann das Bundesamt für Verbraucherschutz bei einer Epidemie wie im Falle des EHEC-Ausbruchs 2011 nicht erst den Beweis antreten, dass Sprossen mit dem Erreger belastet sind, bevor es eine Verzehrwarnung ausspricht. Im Zweifel müssen Verbraucher schnell gewarnt werden - auch auf die Gefahr hin, dass die Warnung im Nachhinein womöglich unnötig war. Natürlich ist der Schaden für die betroffenen Lebensmittelerzeuger, deren Produkte durch eine Verzehrwarnung quasi unverkäuflich werden, riesig. Bitter ist es vor allem für den klagenden Sprossenhersteller, weil seine Ware gar nicht belastet war. Es ist aber nicht Sache des Bundesamtes, dafür aufzukommen. Beim Schadenersatz gilt das Verursacherprinzip. Bis heute ist aber nicht geklärt, wer den Import von belasteten Bockshornkleesamen aus Ägypten zu verantworten hat. Genau deshalb konnten betroffene Betriebe ja auch eine EHEC-Beihilfe beantragen. Anders war es übrigens beim Dioxin-Skandal 2010, in dessen Folge ein Futtermittelhersteller verurteilt wurde, Schadenersatz zu zahlen.

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