17.03.2015 23:07:57

Weser-Kurier: Kommentar von Ralf Michel zu Strafverfolgung in Bremen

Bremen (ots) - Auch wenn es bitter für Einbruchsopfer ist - sie müssen sich damit abfinden, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung der Täter nicht nur darauf zu achten haben, den Bestohlenen möglichst schnell ihr Eigentum zurückzubringen. Da sind zum Beispiel die Vorgaben der Strafprozessordnung für nächtliche Durchsuchungsbeschlüsse: Um nachts die Wohnung von mutmaßlichen Tätern durchsuchen zu können, gelten äußerst strenge Regeln. "Gefahr in Verzug" ist ein juristischer Terminus, mit dem nicht leichtfertig umgegangen werden darf. Einbruchsopfer müssen sich jedoch auf keinen Fall damit abfinden, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgung Stille Post spielen. Und auch nicht damit, dass dabei dann so viele wichtige Informationen verloren gehen, dass die Täter unbehelligt davonkommen. Zum Glück ging es in dem Fall, der sich jetzt in Bremen-Nord ereignet hat, "nur" um Einbrecher. Ja, Fehler passieren. Aber dieser hier ist einer, der unangenehme Außenwirkung entfalten wird für Bremens Polizei und Justiz. Denn genau diese Art von Schlampigkeiten erschüttert das Vertrauen der Bürger in die Strafverfolgungsbehörden. Nichts braucht der Stadtstaat mit seiner bekannt hohen Kriminalitätsrate weniger.

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