19.02.2015 19:57:59

Weser-Kurier: Kommentar von Felix Frank zur Bespitzelungsdebatte

Bremen (ots) - Das grundlose Bespitzeln von Mitarbeitern ist unverschämt: Es zerstört das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber, weil es sich um einen Eingriff in die Privatsphäre handelt. Hat der Chef jedoch einen konkreten Anhaltspunkts dafür, dass sein Mitarbeiter die Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, darf er ihn durch Detektive beschatten lassen. In diesem Fall hat nämlich der Arbeitnehmer das Vertrauen seines Arbeitgebers missbraucht. Es darf nicht die grundsätzliche Meinung herrschen: Der Arbeitgeber ist böse, weil er seine Mitarbeiter beschattet. Nein, in manchen Fällen hat der Arbeitgeber auch berechtigte Zweifel. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts indes ist vor allem eines: enttäuschend. Es bringt keine neuen Erkenntnisse. Dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nur bei einem konkreten Verdacht einer schweren Pflichtverletzung durch Detektive überwachen dürfen, ist schon länger bekannt. Eine Entscheidung in Sachen heimlicher Video-Überwachung war mit Spannung erwartet worden - lässt aber weiter auf sich warten. So bleibt die Überwachung von Mitarbeitern eine Grauzone. Was ist mit der Video-Überwachung an den Eingangstoren der Betriebe oder den Kameras im Supermarkt? Überwachen Arbeitgeber damit die Sicherheit, oder doch nur ihre Mitarbeiter? Diese Fragen bleiben weiter ungeklärt.

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