04.05.2014 13:35:30

Weniger Unternehmen sollen von Ökostromumlage befreit werden - Bericht

   Energieintensive Industrie-Branchen könnten möglicherweise doch stärker an den Kosten der Energiewende beteiligt werden als ursprünglich geplant. Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet, sollen Unternehmen nur dann ganz oder in Teilen von der Ökostromumlage befreit werden, wenn ihre Energiekosten mehr als 16 Prozent ihrer Gesamtkosten betragen. Bislang galten dagegen 14 Prozent als Schwellenwert. Dies hatte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel in wochenlangen Diskussion unter anderem mit der EU-Kommission ausgehandelt. Brüssel waren die deutschen Ausnahmen für energieintensive Unternehmen stets ein Dorn im Auge.

   Dem Kompromiss zufolge sollten noch rund 1.600 Unternehmen von den Privilegien profitieren, etwa 400 stromintensive Unternehmen dagegen aus der Befreiung der Ökostromumlage herausfallen. Gemäß der neuen Beihilferichtlinien aus Brüssel ist die Bruttowertschöpfung, also Erträge minus Kosten, Maßstab für die Befreiung. Die Eckpunkte des neuen Systems sehen wie folgt aus: 65 ausgewählte Industrie-Branchen sollen 20 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Dies aber nur bis zu einem Deckel von vier Prozent der Bruttowertschöpfung. Ursprünglich hatte die Kommission eine Grenze von fünf Prozent verlangt.

   Grund für die Anhebung des Schwellenwertes sind laut Spiegel die gestiegene EEG-Umlage und die in Folge höheren Stromkosten. Ohne Gegenmaßnahmen würde der Kreis der "begünstigten Unternehmen" massiv ausgeweitet werden, lautet laut dem Bericht die Argumentation des Wirtschaftsministeriums. Zu den energieintensiven Branchen zählen etwa die Metall- und die Chemieindustrie. Sie fürchten nun deutliche Kostensteigerung.

   Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums sagte dazu auf Nachfrage, die besondere Ausgleichsregelung werde gegenwärtig vorbereitet und müsse im Gesetzesentwurf noch ergänzt werden. Die so genannte besondere Ausgleichsregelung bestimmt die Privilegien der Industrie bei der EEG-Umlage.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

   DJG/brb

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