01.03.2010 19:30:16

WDH/BGH: IKB-Sonderprüfer kann weitermachen

    (Wiederholung wegen falschen Wochentags. Montag muss es heißen)

    KARLSRUHE(dpa-AFX) - Die Sonderprüfung bei der Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB kann fortgesetzt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Montag einen Eilantrag der Bank für unzulässig erklärt. Damit wollte die IKB nach Gerichtsangaben verhindern, dass der bestellte Sonderprüfer tätig wird. Dagegen wehren sich die Minderheitsaktionäre. In den Eilverfahren waren sie damit bislang erfolgreich: Nachdem die IKB bereits vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Anfang Februar erfolglos blieb, folgte nun die Niederlage in Karlsruhe. (Az.: II ZB 1/10 - Beschluss vom 1. März 2010)

    Das Düsseldorfer Institut war die erste deutsche Bank, die durch riskante Geschäfte auf dem US-Hypothekenmarkt in heftige Turbulenzen und in den Sog der Finanzmarktkrise geraten war.

    Die Hauptversammlung der IKB beschloss im März 2008 mit den Stimmen ihrer damaligen Hauptaktionärin, der staatlichen KfW- Bankengruppe, einen Sonderprüfer zu bestellen. Harald Ring soll mögliche Pflichtverletzungen des Vorstands und Aufsichtsrats im Vorfeld der Krise vom Juli 2007 aufzuklären. Im März 2009 wurde Ring jedoch auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der Bank mit den Stimmen des Großaktionärs Lone Star abberufen. Der US-Finanzinvestor hatte von der KfW ein Anteilspaket von 90 Prozent und damit das Ruder bei der IKB übernommen. Seitdem beschäftigt der Streit um den Sonderprüfer die Gerichte.

    Unterdessen muss sich der ehemalige Chef der IKB, Stefan Ortseifen, in zwei Wochen (16. März) als Angeklagter eines Strafprozesses vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Der Bankmanager ist wegen Kursmanipulation und Untreue angeklagt. Er soll die Lage der Bank noch kurz vor deren Absturz durch die US- Immobilienkrise geschönt haben./vk/fc dpa/DP/nl

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