22.05.2015 20:37:39
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WAZ: Zurück in die 70er-Jahre - Kommentar von Hannes Koch zum Tarifeinheitsgesetz
Union und SPD wollen festlegen: Im Betrieb gilt der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft. Letztlich wird damit das Streikrecht der Kleinen eingeschränkt und insgesamt läuft es darauf hinaus, dass es für Arbeitnehmer wenig Sinn hat, sich einer neuen Gewerkschaft anzuschließen, die nicht schon die Mehrheit der Beschäftigten vertritt.
Dies aber steht im Widerspruch zu Artikel 9 des Grundgesetzes: Dieser garantiert allen Bürgern das Recht der ungehinderten Betätigung in Gewerkschaften ihrer Wahl.
Während das Bundesarbeitsgericht für die Modernisierung des Tarifrechts plädierte, wollen die Spitzen von Union, SPD und DGB zurück in die 70er-Jahre. Deswegen ist es kein Wunder, dass sich demnächst das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema wird beschäftigen müssen. Einige kleine Gewerkschaften haben schon angekündigt, Beschwerde einzureichen. Das Tarifeinheitsgesetz ist beschlossen - aber noch nicht abgesegnet.
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